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Kirchenaustritt 17.01.2022 wird von Elster nicht angenommen

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    Kirchenaustritt 17.01.2022 wird von Elster nicht angenommen

    Hallo, bin am 17.01.22 aus der Kirche ausgetreten; habe die monatliche Auflistung wann kirchensteuerpflichtig ausgefüllt in Elster (Hauptvordruck, 10, Feld 45 ff): Also Januar 2022 evangelisch, alle Monate danach nicht kirchensteuerpflichtig; dennoch taucht in der vorläufigen Berechnung ein Kirchensteuerbetrag auf, der sich auf das ganze Jahr bezieht; trage ich auch im Januar nicht kirchensteuerpflichtig auf, gibt es keine Gesamtjahreskirchensteuerbetrag, der gefordert wird. Was muss ich ändern, um nur für Januar Kirchensteuer zu zahlen ? Vielen Dank !

    #2
    Hallo, bin am 17.01.22 aus der Kirche ausgetreten; habe die monatliche Auflistung wann kirchensteuerpflichtig ausgefüllt in Elster (Hauptvordruck, 10, Feld 45 ff): Also Januar 2022 evangelisch, alle Monate danach nicht kirchensteuerpflichtig; dennoch taucht in der vorläufigen Berechnung ein Kirchensteuerbetrag auf, der sich auf das ganze Jahr bezieht; trage ich auch im Januar nicht kirchensteuerpflichtig auf, gibt es keine Gesamtjahreskirchensteuerbetrag, der gefordert wird. Was muss ich ändern, um nur für Januar Kirchensteuer zu zahlen ? Vielen Dank !

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      #3
      Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ist das mit der Kirchensteuervorausberechnung in Mein ELSTER nicht sauber programmiert.

      Die Berechnung ist ja auch völlig unverbindlich. Ich glaube, man bekommt sogar einen Hinweis. Das Finanzamt macht das schon

      richtig. Es ist auch nicht in allen Kirchensteuergesetzen gleich geregelt, ob jetzt der Austritt ab Februar wirkt oder erst ab März.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?

        https://forum.elster.de/anwenderforu...cht-angenommen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
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