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Bescheid da: Wie Anlage AV nachreichen?

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    Bescheid da: Wie Anlage AV nachreichen?

    Hallo,
    ich habe meine Steuererklärung vor etwa 2 Wochen via Mein ELSTER erstellt und abgegeben.
    Das Finanzamt war sehr schnell und fleißig, der Bescheid in Papierform ist bereits da.

    Ich versuche meine Frage jetzt ganz kurz und knapp zu halten...

    Die Rückerstattung war deutlich geringer als zuvor sowohl über Mein ELSTER als auch über ein Kaufprogramm ausgerechnet.
    Offensichtlich habe ich die Anlage AV (Riester-Rente) nicht übermittelt. (Dazu habe ich übrigens noch eine weitere Frage, die stelle ich aber zeitnah in einer separaten Anfrage.)

    In den Erläuterungen zur Festsetzung lautet es:

    "Der Anbieter Ihrer zusätzlichen Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) hat Ihre Beitragsdaten übermittelt. Ich kann prüfen, ob der Abzug dieser Beiträge als Sonderausgaben günstiger ist, als Ihr Anspruch auf die Zulage. Bitte reichen Sie hierfür innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die ausgefüllte Anlage AV ein."


    Meine Frage(n) nun:

    1) Wie kann ich die Anlage AV nachreichen? Geschieht das wieder über Mein ELSTER? Falls ja, wie?

    2) Muss ich dazu (für Punkt 1) ganz offiziell Widerspruch einlegen? Der Bescheid ist ja schließlich da. Oder lässt sich der Einspruch fernmündlich "auf dem kleinen Dienstweg" regeln, unabhängig der Notwendigkeit, das fehlende Formular nachzureichen. Ein offizieller Widerspruch bedeutet ja unnötige Mehrarbeit für alle Beteiligten. Auf Grund meines Fehlers!


    3) Wie könnte ein freundlich formuliertes Widerspruchsschreiben in diesem Fall aussehen? Es war ja offensichtlich mein Fehler/mein Versäumnis.

    Zusatzinfo:
    Die Beitragsdaten für Riester wurden elektronisch durch den Anbieter ans FA übermittelt. Es wurden für die Steuererklärung auch alle anderen Daten des elektronischen Datenabrufs 1:1 und unverändert übernommen. Lediglich die persönlichen Stammdaten wurden manuell/händisch ergänzt.

    Danke für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von Accessdenied; 08.10.2023, 00:43.

    #2
    [QUOTE=Accessdenied;n432970 "Bitte reichen Sie hierfür innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die ausgefüllte Anlage AV ein."

    .[/QUOTE]

    Genau das ist allerdings mit ELSTER nicht so einfach möglich.

    Als Workaround wurde hier verschiedentlich empfohlen, die bereits abgegebene Steuererklärung in ein neues Formular zu übernehmen, dann die Anlage AV hinzuzufügen und alles zusammen neu einzureichen.
    Ich persönlich würde hier eher so vorgehen, dass ich die Anlage AV als ausfüllbare pdf downloade, die erforderlichen Angaben mache und das dann als Dateianlage zu einer "sonstigen Nachricht" an das FA schicken würde verbunden mit dem Antrag auf schlichte Änderung des ergangenen Bescheides nach Maßgabe der übermittelten Anlage AV.

    Kommentar


      #3
      Hallo Telepeter,
      danke für die schnelle Rückmeldung.

      Ich persönlich würde hier eher so vorgehen, dass ich die Anlage AV als ausfüllbare pdf downloade, die erforderlichen Angaben mache und das dann als Dateianlage zu einer "sonstigen Nachricht" an das FA schicken würde
      Das erscheint mir grundsätzlich plausibel. Allerdings habe ich keinen blassen Schimmer, was ich wo im Formular AV händisch einzutragen hätte. Ich hatte ja auch gehofft, dass die Daten, die ich per automatischem Abruf erhalte, automatisch in die entsprechenden Formulare eingestzt werden.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Accessdenied Beitrag anzeigen
        Ich hatte ja auch gehofft, dass die Daten, die ich per automatischem Abruf erhalte, automatisch in die entsprechenden Formulare eingestzt werden.
        Nein. Der einzige Wert, der abgerufen werden kann, sind die gezahlten Beiträge, und dieser Wert ist in der Anlage AV nicht gefragt. Die Angaben zur Art der Begünstigung, dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum und evtl. Kinderzulagen wirst du selbst eintragen müssen.

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          bitte entschuldigt meine verspätete Rückmeldung, ich hatte reichlich um die Ohren in den letzten 3 Tagen.

          Ich habe jetzt den Hinweis von Telepeter aus Beitrag 2 angewendet. Die alte Erklärung in ein neues Formular übernommen, die Anlage AV hinzugefügt, ausgefüllt und die Erklärung nochmals kompett incl. Anlage AV ans FA übermittelt.

          Parallel dazu würde ich dem zuständigen FA noch gerne eine Nachricht über "Mein Elster" zukommen lassen, Wie mache ich das?

          Danke!

          Kommentar


            #6
            Die alte Erklärung in ein neues Formular übernommen, die Anlage AV hinzugefügt, ausgefüllt und die Erklärung nochmals kompett incl. Anlage AV ans FA übermittelt.
            Empfohlen hatte Telepeter dieses Vorgehen allerdings nicht wirklich. Auch in dem anderen Thread wurde das nicht empfohlen:

            https://forum.elster.de/anwenderforu...ten-forumulare

            Du hättest die Anlage AV auch als PDF mit einer Sonstigen Nachricht hochladen können. https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Accessdenied Beitrag anzeigen
              Parallel dazu würde ich dem zuständigen FA noch gerne eine Nachricht über "Mein Elster" zukommen lassen, Wie mache ich das?!
              https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

              Kommentar


                #8
                Erledigt, danke!

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                  #9
                  Accessdenied

                  wirklich "erledigt" ?

                  Sie schreiben

                  "Die Rückerstattung war deutlich geringer als zuvor sowohl über Mein ELSTER als auch über ein Kaufprogramm ausgerechnet.

                  Offensichtlich habe ich die Anlage AV (Riester-Rente) nicht übermittelt."

                  Diese Schlussfolgerung ist falsch:

                  Wenn keine Anlage AV erfaßt wurde, kann das Programm auch keine Daten hieraus in die Berechnung reinnehmen.

                  Deshalb: Die Differenz im Steuerbescheid zu Ihren Berechnungen in den Steuererklärungsprogrammen muss zwingend aus einer anderen Ecke kommen!

                  Empfehlung:

                  Bescheiddaten abrufen und Soll/Ist-Vergleich ansehen

                  und

                  Erläuterungen im Einkommensteuerbescheid vollständig lesen, da sollten Abweichungen zur Erklärung dokumentiert sein!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    wirklich "erledigt" ?
                    Der Fragesteller hat offenbar die Anlage AV nachgereicht. Jetzt hat er gefragt wie er noch eine Nachricht ans Finanzamt schicken kann. Das hab ich ihm beantwortet.

                    Ich interpretiere das erledigt so, dass der Fragesteller entweder eine Nachricht so wie gedacht gesendet hat, oder sein Problem auf andere Weise gelöst hat.

                    Ob das Programm die Beiträge zur Riesterrente in der Berechnung berücksichtigt, hängt sowieso nicht an der Anlage AV.

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                      #11
                      L. E. Fant

                      mmhh ... Ihre Aussage "Ob das Programm die Beiträge zur Riesterrente in die Berechnung berücksichtigt, hängt sowieso nicht an der Anlage AV", ist m.E. nicht richtig, denn ohne Anlage AV kann das Programm m.W. die Riester-Beiträge nicht mitberechnen/-berücksichtigen

                      deshalb meine Vermutung und der Hinweis an den Fragesteller, dass das Problem der "deutlich geringeren Rückerstattung" wohl nicht in der Anlage AV begründet ist ... !?

                      klar, die Anlage AV hat er "erledigt", aber sein Grundproblem der zu niedrigen Erstattung ist eben m.E. "nicht erledigt" ... !?

                      Kommentar


                        #12
                        klar, die Anlage AV hat er "erledigt", aber sein Grundproblem der zu niedrigen Erstattung ist eben m.E. "nicht erledigt" ... !?
                        Dass die Abweichung nicht unbedingt mit den Altersvorsorgebeiträgen zu tun hat, darauf habe ich doch bereits in diesem Thread hingewiesen:

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...977#post432977
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                          ohne Anlage AV kann das Programm m.W. die Riester-Beiträge nicht mitberechnen/-berücksichtigen
                          Die Höhe der Beiträge steht ja nicht in der Anlage AV. Sie muss extra in der 'Anlage' Zusatzangaben für die Steuerberechnung angegeben werden.

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                            #14
                            Hallo L. E. Fant!

                            Man lernt nie aus ... ja Sie haben recht, Elster bezieht tatsächlich die Riester-Beiträge auch ohne Anlage AV in die Berechnung mit ein - ist zwar unsinnig, das so zu programmieren, dass allein die Einträge unter Zusatzangaben für die Berechnung ausreichen - weil, ich habe es gerade ausprobiert: Elster berechnet eine zu hohe Erstattung, wenn ich Anlage AV, in der ein Kind mit angegeben ist, lösche - macht in meinem gerade durchgespielten Beispielsfall knapp 100€ aus!

                            Es wird weder ein Fehler noch ein Hinweis angezeigt ...

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