Hallo,
ich habe meine Steuererklärung vor etwa 2 Wochen via Mein ELSTER erstellt und abgegeben.
Das Finanzamt war sehr schnell und fleißig, der Bescheid in Papierform ist bereits da.
Ich versuche meine Frage jetzt ganz kurz und knapp zu halten...
Die Rückerstattung war deutlich geringer als zuvor sowohl über Mein ELSTER als auch über ein Kaufprogramm ausgerechnet.
Offensichtlich habe ich die Anlage AV (Riester-Rente) nicht übermittelt. (Dazu habe ich übrigens noch eine weitere Frage, die stelle ich aber zeitnah in einer separaten Anfrage.)
In den Erläuterungen zur Festsetzung lautet es:
"Der Anbieter Ihrer zusätzlichen Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) hat Ihre Beitragsdaten übermittelt. Ich kann prüfen, ob der Abzug dieser Beiträge als Sonderausgaben günstiger ist, als Ihr Anspruch auf die Zulage. Bitte reichen Sie hierfür innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die ausgefüllte Anlage AV ein."
Meine Frage(n) nun:
1) Wie kann ich die Anlage AV nachreichen? Geschieht das wieder über Mein ELSTER? Falls ja, wie?
2) Muss ich dazu (für Punkt 1) ganz offiziell Widerspruch einlegen? Der Bescheid ist ja schließlich da. Oder lässt sich der Einspruch fernmündlich "auf dem kleinen Dienstweg" regeln, unabhängig der Notwendigkeit, das fehlende Formular nachzureichen. Ein offizieller Widerspruch bedeutet ja unnötige Mehrarbeit für alle Beteiligten. Auf Grund meines Fehlers!
3) Wie könnte ein freundlich formuliertes Widerspruchsschreiben in diesem Fall aussehen? Es war ja offensichtlich mein Fehler/mein Versäumnis.
Zusatzinfo:
Die Beitragsdaten für Riester wurden elektronisch durch den Anbieter ans FA übermittelt. Es wurden für die Steuererklärung auch alle anderen Daten des elektronischen Datenabrufs 1:1 und unverändert übernommen. Lediglich die persönlichen Stammdaten wurden manuell/händisch ergänzt.
Danke für eure Hilfe.
ich habe meine Steuererklärung vor etwa 2 Wochen via Mein ELSTER erstellt und abgegeben.
Das Finanzamt war sehr schnell und fleißig, der Bescheid in Papierform ist bereits da.
Ich versuche meine Frage jetzt ganz kurz und knapp zu halten...
Die Rückerstattung war deutlich geringer als zuvor sowohl über Mein ELSTER als auch über ein Kaufprogramm ausgerechnet.
Offensichtlich habe ich die Anlage AV (Riester-Rente) nicht übermittelt. (Dazu habe ich übrigens noch eine weitere Frage, die stelle ich aber zeitnah in einer separaten Anfrage.)
In den Erläuterungen zur Festsetzung lautet es:
"Der Anbieter Ihrer zusätzlichen Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) hat Ihre Beitragsdaten übermittelt. Ich kann prüfen, ob der Abzug dieser Beiträge als Sonderausgaben günstiger ist, als Ihr Anspruch auf die Zulage. Bitte reichen Sie hierfür innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die ausgefüllte Anlage AV ein."
Meine Frage(n) nun:
1) Wie kann ich die Anlage AV nachreichen? Geschieht das wieder über Mein ELSTER? Falls ja, wie?
2) Muss ich dazu (für Punkt 1) ganz offiziell Widerspruch einlegen? Der Bescheid ist ja schließlich da. Oder lässt sich der Einspruch fernmündlich "auf dem kleinen Dienstweg" regeln, unabhängig der Notwendigkeit, das fehlende Formular nachzureichen. Ein offizieller Widerspruch bedeutet ja unnötige Mehrarbeit für alle Beteiligten. Auf Grund meines Fehlers!
3) Wie könnte ein freundlich formuliertes Widerspruchsschreiben in diesem Fall aussehen? Es war ja offensichtlich mein Fehler/mein Versäumnis.
Zusatzinfo:
Die Beitragsdaten für Riester wurden elektronisch durch den Anbieter ans FA übermittelt. Es wurden für die Steuererklärung auch alle anderen Daten des elektronischen Datenabrufs 1:1 und unverändert übernommen. Lediglich die persönlichen Stammdaten wurden manuell/händisch ergänzt.
Danke für eure Hilfe.
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