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Freibetrag für Versorungsbezüge

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    Freibetrag für Versorungsbezüge

    Hallo,
    ich habe die Steuererklärung 2022 für meine Schwiegereltern abgegeben. Mein Schwiegervater ist im August 2022 verstorben. Das Finanzamt hat den Freibetrag für die Versorungsbezüge (3.900,00 €) entsprechend auf 8/12 (2.600,00 €) gekürzt.
    Wie bekomme ich dies auch in Elster rein? Mir macht er nur den vollen Freibetrag.
    Meine Schwiegermutter bekommt dann ab September als Witwe Versorungsbezüge weitergezahlt. Hier werden 3.900,00 € abgezogen lt. Bescheid. Müsste nicht auch hier gekürzt werden?
    Zuletzt geändert von Ulr.G.; 08.10.2023, 14:16.

    #2
    Wie bekomme ich dies auch in Elster rein? Mir macht er nur den vollen Freibetrag.
    Man muss bei unterjährigem Bezug auch die Monate 01 bis 08 angeben. Die müssten eigentlich auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen

    und zwar unter der Nummer 31. Was die Schwiegermutter angeht, müsste ich auch erst nachlesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, hab das in der falschen Zeile eingetragen. Jetzt passt es! Die Lohnsteuerbescheinigung haben wir nicht mehr von ihm erhalten.
      Aber die der Ehefrau. Auf dieser stehen keine Monate in der Zeile 31. Deswegen hat das Finanzamt das bestimmt auch nicht gekürzt. Würde micht aber trotzdem interesieren ob das korrekt ist. Gelesen hatte ich es halt anders, und zwar, dass es gekürzt wird.
      Wenn ich das so eingebe wie beim Ehemann dann wird trotzdem nichts bei ihr gekürzt.

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        #4
        Aber die der Ehefrau. Auf dieser stehen keine Monate in der Zeile 31. Deswegen hat das Finanzamt das bestimmt auch nicht gekürzt.
        So sehe ich das auch. Ansonsten kannst du doch selbst in § 19 Abs. 2 EStG nachlesen, ob das richtig ist oder nicht.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wahrscheinlich hat die Schwiegermutter auch Sterbegeld erhalten ? https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI7458052.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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