Meine Frau und ich sind beide auf meinElster registriert. Momentan mache ich alles in Sachen Finanzamt unter meiner Registrierung wobei ich die Belege für meine Frau auf Basis ihrer hinterlegten Genehmigung abrufe. Auf Elster gibt es keine Hinweise zur praktischen Handhabung für den Fall, daß ich gestorben bin und meine Frau die Einkommensteuererklärung unter ihrer Registrierung durchführen muß.
Im Sterbe- und dem folgende Jahre müßten ja noch Daten unter meinem Namen abgerufen werden z.B. meine Renteneinkünfte oder Krankenkassenbeiträge. Meiner Frau habe ich ebenfalls eine zeitlich unbefristete Genehmigung zum Belegabruf erteilt.
Konkret habe ich folgende Fragen:
• Wenn ich bereits Belege abgerufen habe und vor Absenden der Steuererklärung versterbe - könnte meine Frau über ihre Elster-ID die gleichen Belege nochmals abrufen oder sind die Abrufe gegen mehrfach-Verwendung gesperrt?
• Würde Elster auf Basis meiner verknüpften Steuer-ID erkennen, daß meine Belege ebenfalls für sie runterzuladen sind ... oder müßte meine Frau einmalig irgendwo einen Haken machen?
• Die Bezeichnung auf Elster „unbegrenzt“ hinsichtlich meiner Zustimmung zum Belegabruf gilt auch über den Tod hinaus?
Im Sterbe- und dem folgende Jahre müßten ja noch Daten unter meinem Namen abgerufen werden z.B. meine Renteneinkünfte oder Krankenkassenbeiträge. Meiner Frau habe ich ebenfalls eine zeitlich unbefristete Genehmigung zum Belegabruf erteilt.
Konkret habe ich folgende Fragen:
• Wenn ich bereits Belege abgerufen habe und vor Absenden der Steuererklärung versterbe - könnte meine Frau über ihre Elster-ID die gleichen Belege nochmals abrufen oder sind die Abrufe gegen mehrfach-Verwendung gesperrt?
• Würde Elster auf Basis meiner verknüpften Steuer-ID erkennen, daß meine Belege ebenfalls für sie runterzuladen sind ... oder müßte meine Frau einmalig irgendwo einen Haken machen?
• Die Bezeichnung auf Elster „unbegrenzt“ hinsichtlich meiner Zustimmung zum Belegabruf gilt auch über den Tod hinaus?
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