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Belegabruf für Verstorbenem durch Witwe

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    Belegabruf für Verstorbenem durch Witwe

    Meine Frau und ich sind beide auf meinElster registriert. Momentan mache ich alles in Sachen Finanzamt unter meiner Registrierung wobei ich die Belege für meine Frau auf Basis ihrer hinterlegten Genehmigung abrufe. Auf Elster gibt es keine Hinweise zur praktischen Handhabung für den Fall, daß ich gestorben bin und meine Frau die Einkommensteuererklärung unter ihrer Registrierung durchführen muß.

    Im Sterbe- und dem folgende Jahre müßten ja noch Daten unter meinem Namen abgerufen werden z.B. meine Renteneinkünfte oder Krankenkassenbeiträge. Meiner Frau habe ich ebenfalls eine zeitlich unbefristete Genehmigung zum Belegabruf erteilt.

    Konkret habe ich folgende Fragen:
    • Wenn ich bereits Belege abgerufen habe und vor Absenden der Steuererklärung versterbe - könnte meine Frau über ihre Elster-ID die gleichen Belege nochmals abrufen oder sind die Abrufe gegen mehrfach-Verwendung gesperrt?
    • Würde Elster auf Basis meiner verknüpften Steuer-ID erkennen, daß meine Belege ebenfalls für sie runterzuladen sind ... oder müßte meine Frau einmalig irgendwo einen Haken machen?
    • Die Bezeichnung auf Elster „unbegrenzt“ hinsichtlich meiner Zustimmung zum Belegabruf gilt auch über den Tod hinaus?

    #2
    Auf Elster gibt es keine Hinweise zur praktischen Handhabung für den Fall, daß ich gestorben bin und meine Frau die Einkommensteuererklärung unter ihrer Registrierung durchführen muß.
    Wenn der Bescheinigungsabruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet wurde, funktioniert er auch nach dem Ableben problemlos weiter.

    Auch das Konto eines Verstorbenen bleibt weiter nutzbar, die Registrierung könnte sogar verlängert werden. Wenn der Bescheinigungsabruf bei euch

    in beiden Konten für den jeweils anderen Ehegatten eingerichtet ist, wird es keine Probleme geben. Man kann Bescheinigungen in Mein ELSTER

    auch beliebig oft abholen. Da die persönliche Steuerpflicht mit dem Tode endet, gibt es in der Regel nur noch Bescheinigungen für das Sterbejahr

    und nicht mehr für folgende Jahre. Neu einrichten lässt sich der Bescheinigungsabruf allerdings nicht, da die Adressdaten stillgelegt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die Rückmeldung - das macht die Planung für den Fall der Fälle einfach

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