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Bescheinigungen abrufen nur bedingt möglich

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    Bescheinigungen abrufen nur bedingt möglich

    Ich nutze Elster seit einiger Zeit. Ich bin mit meiner Frau gemeinsam veranlagt. Sowohl ich als auch meine Frau haben eine Berechtigung für Abrufbelege für die Bescheinungen des Arbeitgebers (Lohnsteuer).

    Dennoch kann ich die Daten meiner Frau nicht abrufen. Es wird mir keine Möglichkeit gezeigt, wie man diese Daten abrufen kann. So muss ich Jahr für Jahr diese Daten händisch eintragen.

    Also, was mache ich falsch? Oder wenn das generell nicht funktioniert, wozu wird es dann angeboten?

    Danke für Hilfe, wenn möglich.

    #2
    Derjenige, mit dessen Zertifikat die Steuererklärung erstellt wird, müsste für den Ehepartner die Abrufberechtigung beantragen: https://www.elster.de/eportal/wizard...tigungen-liste

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      #3
      Der Abruf von Bescheinigungen des Ehegatten muss unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

      > Bescheinigungen anderer Personen beantragt werden. Der Ehegatte erhält dann per Post einen Freischaltcode, der

      einmalig eingegeben werden muss. Etwa 2 Tage nach Freischaltung sind dann auch die Bescheinigungen für den Ehegatten

      abrufbar. Der Abruf muss personenbezogen, also nacheinander erfolgen. https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wenn die Frau ein eigenes Elster-Konto hat, dann kommt kein Brief per Post, sondern eine Mitteilung in Elster. Die Abrufberechtigung kann dann online erteilt werden.

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          #5
          Die Abrufberechtigung kann dann online erteilt werden.
          Stimmt, das geht dann auch ganz schnell. Wenn man das Eingangsstatement öfter liest, spricht einiges dafür, dass für beide Ehegatten

          ein Konto bei Mein ELSTER existiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zunächst mal vielen Dank für die Antworten. Ich habe es inzwischen geschafft.

            Aber, einen Abrufcode hatte ich von Anfang an, weil mir klar war, dass es sonst ja keine Berechtigung gibt. Ich habe inzwischen herausgefunden wie es geht.
            Der Abrufcode nützt einem nämlich nichts, wenn man keine Möglichkeit hat ihn irgendwo anzuwenden. Man muss zunächst unter "Mein Profil" das Profil bearbeiten und die zweite Person oder halt weitere Personen wenn erforderlich hinzufügen (Person B). Erst dann taucht im Erfassungsbereich die Möglichkeit es Abrufcodes für Person B oder weitere auf.

            Hier ist Elster aus meiner Sicht einfach unfertig programmiert, weil man keinen Hinweis, selbst in der Hilfe, auf diesen Weg bekommt.

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              #7
              Man muss zunächst unter "Mein Profil" das Profil bearbeiten und die zweite Person oder halt weitere Personen wenn erforderlich hinzufügen (Person B).
              Das kann man zwar machen, aber für den Abruf reicht es, dass die Ehefrau /die zweite Person mit Namen und persönlicher ID in der Steuererklärung eingetragen

              ist. Das geht auch direkt, ohne überhaupt ein Profil zu verwenden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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