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Gebrauchten Monitor für 10€, wieviel Jahre muss ich abschreiben ?

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    Gebrauchten Monitor für 10€, wieviel Jahre muss ich abschreiben ?

    Guten Tag,

    ich habe einen gebrauchten Monitor von einem Händler gekauft (Netto 10€). Wieviel Jahre muss ich linear abschreiben ? Ist ein 20 Jahre alter Monitor.

    #2
    Wieviel Jahre muss ich linear abschreiben ? Ist ein 20 Jahre alter Monitor.
    Überhaupt nicht, aber das ist Steuerrecht und nicht Thema dieses Forums. EDV-Wartung (Zeile 56 der EÜR) reicht vollkommen aus.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.10.2023, 00:28. Grund: Quote-Tag repariert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Als Privatperson überhaupt nicht, und vom Betrag her auch nicht, und eine Sofortabschreibung ab 2021 ist auch möglich. Ansonsten fehlt der Bezug zur elektr. Steuererklärung.
      Aber mal zum Scherz: Einen Betriebsprüfer würde es auch nicht stören, wenn du 10 Jahre lang je einen Euro abschreibst.
      (Hat sich mit vorstehendem Beitrag überschnitten.)
      Zuletzt geändert von timote; 10.10.2023, 23:45. Grund: Ergänzung
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Als Privatperson überhaupt nicht, und vom Betrag her auch nicht, und eine Sofortabschreibung ab 2021 ist auch möglich. Ansonsten fehlt der Bezug zur elektr. Steuererklärung.
        Aber mal zum Scherz: Einen Betriebsprüfer würde es auch nicht stören, wenn du 10 Jahre lang je einen Euro abschreibst.
        (Hat sich mit vorstehendem Beitrag überschnitten.)
        Ja, aber Recht ist Recht. Wenn das kein GWG ist, dann muss ich das laut Recht nun mal abschreiben. Habe mir auch für 3€ einen Stahlbohrer gekauft. Und ich wüßte wirklich nicht in welche Zeile ich diesen Bohrer eintragen sollte. Das einzige was mir da einfällt, ist auch hier die Anlage AVEÜR.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          EDV-Wartung (Zeile 56 der EÜR) reicht vollkommen aus.
          Ich weiss nicht. Ich werde es doch lieber in die Anlage AVEÜR mit aufnehmen. Hab einfach nur Angst von Vater Staat.

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            #6
            In Kontenplänen von Firmen läuft so ein Bohrer in der Regel unter Verbrauchsmaterial, Ersatzteile, o.ä.. In der EÜR gibt es sicherlich auch eine Postition, wo dieser Vorgang hineinpasst.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Sind wir hier in der Sendung "Verstehen Sie Spaß?"
              Oder besser noch: Lutz van der Horst oder Fabian Köster von der Heute-Show ?
              Zuletzt geändert von timote; 11.10.2023, 09:55. Grund: Ergänzt
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Bohrer in der Regel unter Verbrauchsmaterial
                Ich habe es aber nur als Reserver gekauft, also falls ich es irgendwann mal brauchen könnte. Daher weiss ich wirklich nicht, ob das ein Verbrauchsmaterial ist. In welche Zeile müsste ich das denn laut EÜR eintragen ?

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                  #9
                  Zitat von timote Beitrag anzeigen
                  Sind wir hier in der Sendung "Verstehen Sie Spaß?"
                  Hahaha.. nein. Ich habe das Internet durchforstet. Das steht wirklich meisten dass man sowas in die AVEÜR eintrag muss, auch den Bohrer. Habe auch keine Bohrmaschine womit ich den Bohrer nutzen kann. Also es ist definitiv kein GWG... also muss es bei AVEÜR rein. Der Bohrer steht einfach auf meinem Regal, ohne nutzen.

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                    #10
                    Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
                    Hab einfach nur Angst von Vater Staat.
                    Ok, bei 3 Euro Anschaffungskosten, da kann das schon mal locker einen Euro Steuer ausmachen. Da versteht das Finanzamt ganz bestimmt keinen Spaß ...

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                      #11
                      Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
                      Habe auch keine Bohrmaschine womit ich den Bohrer nutzen kann.
                      Muss man nicht verstehen oder?
                      Wo bitte ist überhaupt der Zusammenhang mit deinem Gewerbe, wenn du dafür keine Bohrmaschine benötigst?

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
                        Habe mir auch für 3€ einen Stahlbohrer gekauft. Und ich wüßte wirklich nicht in welche Zeile ich diesen Bohrer eintragen sollte. Das einzige was mir da einfällt, ist auch hier die Anlage AVEÜR.
                        Die Datev hat für sowas ein Fibu-Konto "Werkzeuge und Kleingeräte", das sie beim Jahresabschluss unter "andere ordentliche sonstige betrioebliche Aufwendungen" einsortiert:

                        elster211.png

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                          Die Datev hat für sowas ein Fibu-Konto "Werkzeuge und Kleingeräte", das sie beim Jahresabschluss unter "andere ordentliche sonstige betrioebliche Aufwendungen.
                          Ja, ich nutze aber kein Datev. Habe eine einfache Excel-Tabelle wo ich einfach wie bei Elster-Online einfach die einzelnen Zeilen sammele. Am Ende des Jahre zähle ich alles einfach zusammen.

                          Ihr versteht nicht worauf ich hinaus will: Im Internet steht zu 99% Dinge über lineare Abschreibung, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Poolabschreibung.... aber, man findet da wirklich wirklich nichts über die Kleinstbeträge (die defintiv kein GWG sind) und vorallem über gebrauchte Geräte. Das Problem bei mir: habe sehr viele Teile die defintiv kein GWG sind, die aber unter 150€ kosten. Also, 95% meine Ausgaben sind keine GWGs, und auch keine Ware die zur Tätigkeit dienen. Die wurden von mir nur angeschafft, damit ich quasi lernen und experimentieren kann... daher kann man die nicht als Waren, Rohstoffe etc. die zur eigentlich Tätigkeit dienen, bezeichnen. Bohrer und Monitor ist nur ein Beispiel. Habe sehr viele Module für Arduino gekauft zum Testen. Das sind auch defintiv keine GWG, denn die funktionieren nur mit einem Arduino Board (Hauptplatine).

                          Kann ich denn alle Kleinst-Ausgaben die man nicht zu Büro und etc. zuordnen kann, einfach unter "Übrige unbeschränkt abziegbare Kosten" einfügen ?

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                            #14
                            Man kann aus einer Mücke bekanntlich einen Elefanten machen. Das von mhanft angesprochene Konto gibt in der EÜR

                            an die Position 183, Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben aus.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo,

                              Das Problem bei mir: habe sehr viele Teile die defintiv kein GWG sind
                              Wie kommst du denn darauf? Ich glaube du verstehst die Zuordnung zu GWG falsch.

                              Im Einzelfall kann nämlich auch ein nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut darunter fallen. Etwa, wenn man den Hauptgegenstand gar nicht besitzt (ich könnte dir unzählige Beispiele nennen).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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