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Bescheide in Elster abrufen

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    Bescheide in Elster abrufen

    Hallo,
    ich bin etwas Lost.
    Wenn das FA einem einen Einkommensteuer Bescheid zukommen lässt (Post), kann man dann seine Steuerbescheide (aktuell und auch der letzten Jahre) in Elster ansehen/downloaden?
    Ich habe z.B. meine Steuererklärungen im mit BILDSteuer gemacht und diese auch von dort via ELSTER Schnittstelle verschickt.
    Also die Frage geht dahin; egal wie ich dem FA meine Erklärung habe zukommen lassen, kann ich via Elster meine Bescheide downloaden? Wenn ja wie bzw. was muss man tun?
    Danke
    Zuletzt geändert von vocaris; 12.10.2023, 16:54.

    #2
    Was meinst Du denn mit FAM? Das Finanzamt München?

    Bescheide kann man nur downloaden, wenn bei Übermittlung die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vorlag.

    Auch der Bescheiddatenabruf funktioniert nur dann, wenn er bei der Übermittlung direkt beantragt wurde.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was meinst Du denn mit FAM? Das Finanzamt München?

      Bescheide kann man nur downloaden, wenn bei Übermittlung die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vorlag.

      Auch der Bescheiddatenabruf funktioniert nur dann, wenn er bei der Übermittlung direkt beantragt wurde.
      Sorry. Ich meine nur FA...
      OK. Also ich muss in Elster den el. Bescheidsdatenabruf beantrage, dann bekomme ich AB DANN den Bescheid NUR noch in el. PDF Form in Elster?

      Kommentar


        #4
        Ja, wenn das funktioniert. Bei mir war das jedenfalls bis jetzt nicht so.

        Vielleicht ist es auch so dass das nur bei Abgabe über Mein Elster funktioniert, genau weiß ich leider nicht, woran das bei mir liegt.

        Kommentar


          #5
          Nicht ganz. Es gibt den Bescheiddatenabruf, da erhält man weiterhin den offiziellen Paüierbescheid, kann aber die Daten des Bescheids abrufen.. Daneben gibtt es die Einwilligung zum elektronischen Beschedi, da erhält man nichts mehr in Papier.

          Kommentar


            #6
            vocaris

            entnommen aus Elster-Hilfe:



            "Bescheidbekanntgabe in Papierform

            Sie bekommen den Bescheid wie bisher auf dem Postweg übermittelt.

            Zusätzlich können Sie sich über den Service „Abholung von Bescheiddaten“ die Kennzahlen und Werte aus dem Bescheid elektronisch bereitstellen lassen.

            Anschließend kann Ihr Softwareprogramm die Werte aus Ihrer übermittelten Steuererklärung mit den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Werten aus dem Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid auf Abweichungen abgleichen."

            Ergänzung: Auch direkt im ElsterOnlinePortal werden zwei Dokumente zum Herunterladen angeboten: Die "Bescheiddaten" und der "Vergleich Bescheiddaten".



            Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form durch Bereitstellung zum Datenabruf

            Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen Sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt.

            Per E-Mail werden Sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Diese Benachrichtigungs-E-Mail wird unverschlüsselt verschickt, sie enthält neben der Steuernummer und einer Kurzbezeichnung um welchen Bescheid es sich handelt, aber keine weiteren personenbezogenen Daten.

            Um vom Inhalt des Bescheids Kenntnis zu nehmen, ist die Durchführung des Datenabrufs in Ihrer verwendeten Software erforderlich. Im Anschluss daran können Sie den Bescheid (pdf-Datei) einsehen und abspeichern."

            Ergänzung: Das geht natürlich auch über das ElsterOnlinePortal!



            *****
            habe mal recherchiert - man lernt ja bekanntlich nie aus - und eine mir bisher unbekannte Funktion gefunden:

            Im ElsterOnlinePortal unter Mein Posteingang ganz unten findet man (neuerdings ?) folgende Frage
            "Haben Sie einen bereits abgerufenen Bescheid oder Mitteilung ungewollt gelöscht?"

            und darunter den Button "jetzt erneut abholen" !

            hab's noch nie ausprobiert ...

            und was ihr Steuerprogramm kann oder nicht - einmaliger oder mehrmaliger Zugriff / Abruf - da müssen Sie beim Softwareanbieter nachfagen oder in der Hilfe recherchieren!

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