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Frage zum Sparerfreibetrag

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    Frage zum Sparerfreibetrag

    Hi meine lieben.
    Hätte da mal ne Frage.
    Wir haben Festgeld bei einer Europäischen Bank angelgt wo keine Quellensteuer anfällt.
    Der Ertrag zum Ende der Laufzeit, wird dann auf das Konto meiner Hausbank überwiesen.
    Reicht es, wenn ich das nächstes Jahr unter den Sparerfreibetrag eintrage.
    Denn ich habe den Gewinn ja nicht nicht bei meiner Bank gemacht.
    Ich hoffe, dass meine Frage hier her past

    #2
    Es reicht, wenn du ausländische Zinsen in der Anlage KAP der Steuererklärung als ausländische Zinsen erklärst. Bleibst du mit allen in- und ausländischen Zinsen unter dem Sparerfreibetrag, brauchst du auch keine Anlage KAP.

    Kommentar


      #3
      Bleibst du mit allen in- und ausländischen Zinsen unter dem Sparerfreibetrag, brauchst du auch keine Anlage KAP.
      Das wird im Hinblick auf den Wortlaut von § 32d Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 EStG durchaus anders gesehen.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        in die Anlage KAP eintragen oder auch nicht - big brother deutsche Finanzverwaltung erfährt es i.d.R./oft/meistens (?) trotzdem:

        https://www.boerse-online.de/nachric...-20313042.html

        "...
        Rund 100 Staaten sowie einige abhängige Territorien wie Gibraltar melden ... Daten zu sämtlichen Vermögen, die auf Konten, Wertpapier- und Lebensversicherungsdepots liegen, an den Fiskus der jeweiligen Heimatländer.

        Basis dafür ist der Automatische Informationsaustausch (AIA). Er wurde im Jahr 2014 von der Staatengemeinschaft OECD und den G20-Mitgliedsländern beschlossen, startete 2017 und wird seitdem kontinuierlich erweitert. ...

        Unter die Meldepflicht fallen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikations- und Kontonummern des Anlegers. Zudem müssen Banken auch die Jahresendsalden der Konten, Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Erlöse aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien und anderen Wertpapieren preisgeben. Diese Daten bekommt der deutsche Fiskus mittelbar nicht nur von Banken und Sparkassen, sondern auch von Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts im Ausland und Versicherungen. Letztere müssen zudem Einnahmen aus rückkauffähigen Lebens- und Rentenversicherungen sowie deren Barwert oder Rückkaufswert melden.

        ..."

        natürlich gibt es "Meldelücken" - und "Auswertungslücken" - und "Datenübermittlungs- und Zuordnungsprobleme" - und "unehrliche Banker" - und "(versehentlich) falsch programmierte Programme" - usw.usw.

        desweiteren erhält Ihr Finanzamt von allen deutschen Banken die Kapitalerträge, die ohne Steuerabzug (wegen Sparerfreibetrag oder wegen NV-Bescheinigung) ausbezahlt wurden ...

        der Rest ist für den Finanzamts-Computer (theoretisch) nur noch "einfaches aufaddieren" ...

        kommt in Summe mehr als der Sparerfreibetrag raus, und ist keine ESt-Erklärung oder eine ohne Anlage KAP abgegeben worden, gibt's wohl ein mehr oder weniger nettes Anschreiben des Finanzamtes ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 12.10.2023, 22:28.

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