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Bescheid Nachprüfung Umsatzsteuer

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    Bescheid Nachprüfung Umsatzsteuer

    Hallo, ich mache für meinen Mann und seinem Partner die Steuer für seine GBR. Jetzt habe ich eben den Bescheid erhalten mit dem Vermerk: Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!
    Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt.
    Ihre Umsatzsteuererklärung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird.



    Was bedeutet das? Ich habe den Bescheid schon mal erhalten, aber da hab ich damals nicht drauf geachtet. Nur dieses Jahr haben wir einmal eine Rechnung in Höhe von 5500 Euro gehabt. Aber eine GBR müsste doch bis 22000 Euro Umsatzsteuer befreit sein, Ich gebe immer die Umsatzsteuererklärung ab und hab den Betrag angegeben, aber was bedeutet das jetzt? ICh hab natürlich Panik das jetzt eine hohe Nachzahlung oder Steuervorauszahlung kommt. Muss ich jetzt irgendwie schon darauf reagieren?

    #2
    Ihr habt eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, das FA ist dieser Erklärung gefolgt.

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      #3
      Ok, also mehr bedeutet das Quasi nicht. Das ist so kompliziert geschrieben, dass man das als Normalverbraucher kaum versteht,

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        #4
        Das war halt für andere Fälle gedacht, für eine USt ohne Änderung ist das eher Quatsch, da stimme ich zu. Ich brauche keine Bescheiddaten anzeigen, wenn es keine gibt. Bindend wäre sowieso allein ein Papierbescheid (gäbe es nur bei Abweichung).

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          #5
          Diese ziemlich unverständlichen Bescheiddaten hat man auch im letzten Jahr schon bekommen. Ich reiche für einen Kleinunternehmer

          jährlich die Umsatzsteuererklärung ein und habe den Text auch mehrfach lesen müssen, bis ich verstanden hatte, dass alles passt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok. man bekommt erstmal einen Schock und fragt sich, ob man reagieren muss, was bedeutet es. Gerade wenn man einmal eine Rechnung hat, wo man einen kleinen Gewinn gemacht hat, was bisher nicht groß vorkam. Dann weiß ich jetzt wie ich es deuten kann. Danke

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              #7
              Zitat von Kathi30 Beitrag anzeigen
              Jetzt habe ich eben den Bescheid erhalten
              Hast Du ja auch nicht. Denn es handelt sich hier um die Bescheiddaten.

              Und der Gewinn spielt bei der Umsatzsteuer keine Rolle.

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