Hallo, ich habe im Gesetzt nichts finden können, aber vielleicht hat ja jemand von Euch schon mal so einen Fall gehabt. Wir haben 3 Produktionshallen, 2 davon sind leerstehend und von der Substanz her in Ordnung. Die eine Produktionshalle ist abbruchreif, kann bzw. darf auch nicht betreten werden.
Wie erfasse ich diese in der Erklärung?
Meiner Meinung nach würde ich die 2 leerstehenden Produktionshallen wie gewohnt, also ohne Steuerbefreiung oder sonstiges erfassen.
Die abbruchreife Produktionshalle bzw. das Flurstück, auf das sie steht, würde ich als unbebautes Grundstück erfassen. Die Produktionshalle kann bzw. darf ja nicht genutzt werden, daher ist es für mich wie ein unbebautes Grundstück.
Gegenteilige Meinungen?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen, besonders was den Leerstand der 2 Produktionshallen angeht? Ich möchte natürlich wissen, ob es da auch evtl. Steuerbefreiungen / Steuererleichterungen gibt.
Danke im Voraus.
VG
Wie erfasse ich diese in der Erklärung?
Meiner Meinung nach würde ich die 2 leerstehenden Produktionshallen wie gewohnt, also ohne Steuerbefreiung oder sonstiges erfassen.
Die abbruchreife Produktionshalle bzw. das Flurstück, auf das sie steht, würde ich als unbebautes Grundstück erfassen. Die Produktionshalle kann bzw. darf ja nicht genutzt werden, daher ist es für mich wie ein unbebautes Grundstück.
Gegenteilige Meinungen?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen, besonders was den Leerstand der 2 Produktionshallen angeht? Ich möchte natürlich wissen, ob es da auch evtl. Steuerbefreiungen / Steuererleichterungen gibt.
Danke im Voraus.
VG
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