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Leerstand Produktionshalle, Sachwertverfahren, Bundesmodell

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    Leerstand Produktionshalle, Sachwertverfahren, Bundesmodell

    Hallo, ich habe im Gesetzt nichts finden können, aber vielleicht hat ja jemand von Euch schon mal so einen Fall gehabt. Wir haben 3 Produktionshallen, 2 davon sind leerstehend und von der Substanz her in Ordnung. Die eine Produktionshalle ist abbruchreif, kann bzw. darf auch nicht betreten werden.

    Wie erfasse ich diese in der Erklärung?

    Meiner Meinung nach würde ich die 2 leerstehenden Produktionshallen wie gewohnt, also ohne Steuerbefreiung oder sonstiges erfassen.
    Die abbruchreife Produktionshalle bzw. das Flurstück, auf das sie steht, würde ich als unbebautes Grundstück erfassen. Die Produktionshalle kann bzw. darf ja nicht genutzt werden, daher ist es für mich wie ein unbebautes Grundstück.

    Gegenteilige Meinungen?
    Kann mir jemand eine Fundstelle nennen, besonders was den Leerstand der 2 Produktionshallen angeht? Ich möchte natürlich wissen, ob es da auch evtl. Steuerbefreiungen / Steuererleichterungen gibt.
    Danke im Voraus.
    VG

    #2
    Ich bin da kein Experte, aber ich halte deine Vorstellungen für plausibel.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Danke. Benötige jedoch Fundstellen, besonders für die 2. Produtkonshallen.

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        #4
        Zum Leerstand gibt es m. W. keine speziellen Vorschriften.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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