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Festellung des Grundsteuerwerts - Einspruch-Begründung in Mein ELSTER nachreichen

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    Festellung des Grundsteuerwerts - Einspruch-Begründung in Mein ELSTER nachreichen

    Hallo zusammen,

    ich hatte letzten Monat fristgerecht meinen Einspruch bezüglich zwei Feststellungen des Grundsteuerwerts bzw. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags über Mein ELSTER eingereicht. Genutzt hatte ich dafür die Formulare "Einspruch zu Grundsteuer - Wertermittlung Grundvermögen" bzw. "Einspruch zu Grundsteuer - Messbetragsfestsetzung". Ich vermute hier ist alles korrekt gelaufen, die Daten wurden übermittelt, eine schriftliche Bestätigung habe ich jedoch bis heute noch nicht erhalten.

    Die Einspruchs-Begründung kann man nachreichen. Dies wollte ich nun gerne auch über Mein ELSTER tun, da ich sie inzwischen fertig gestellt habe.

    Über welches Formular mache ich dies nun in Mein ELSTER? Muss ich noch einmal für jedes Aktenzeichen ein "Einspruch zu Grundsteuer - Wertermittlung Grundvermögen"-Formular öffnen, um dort die Begründung hochzuladen?

    Oder nutze ich hier ein anderes Formular, wie beispielsweise "Anträge, Einspruch und Mitteilungen -> Sonstige Nachricht an das Finanzamt" ?

    In bestehende Forumlare, nachdem sie übermittelt worden sind, kann man ja nichts mehr eintragen bzw. hinzufügen. Wie würdest ihr vorgehen? Nutze Mein ELSTER erst seit kurzem, als es um die Hauptfestellung der Grundsteuer ging, daher habe ich noch nicht so viel Erfahrung mit dem Portal...

    Oder würdet Ihr alternativ die Einspruchsbegründung einfach per Einschreiben mit der Post klassisch an das Finanzamt schicken, auch wenn der eigentliche Einspruch zuvor über Mein ELSTER abgeschickt worden ist?

    Danke für Eure Hilfe im Voraus!

    LG!
    Zuletzt geändert von Einsiedler; 19.10.2023, 11:58.

    #2
    Das kannst du machen wie du magst. Warum hast du denn die Einsprüche nicht gleich bei der Einlegung begründet ?

    Man legt doch nur Einspruch ein, wenn man den oder die Bescheide aus bestimmten Gründen für rechtswidrig hält.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Einsiedler

      "eine schriftliche Bestätigung habe ich jedoch bis heute noch nicht erhalten.": das Transferticket ist (!) die Bestätigung des Finanzamtes!

      Ich verwende "Sonstige Nachricht an das Finanzamt", weil dort 15.000 Zeichen eingegeben werden können, beim "Einspruch" sind es nur 2.000 Zeichen!



      Kommentar


        #4
        Charlie24 Ganz einfach, weil ich zunächst die Einsprüche noch fristgerecht abschicken musste, da die Frist schon kurz vor Ablauf war, und ich nun in den letzten Wochen mich um die Begründung gekümmert bzw. den Sachverhalt mir genau angeschaut habe, auch in Rücksprache und Begleitung mit mit Haus & Grund. Diese hatten mir auch dann empfohlen zunächst einmal noch rechtzeitig den Widerspruch einzulegen, da man diesen auch ggf. wieder zurückziehen kann. Nachdem mein Fall dann intensiv angeschaut worden ist, wurde mir nahegelegt, den Einspruch aufrecht zu erhalten und die Begründung entsprechend zu verfassen.

        Man legt also nicht nur Einspruch ein, wenn man die Bescheide aus bestimmten Gründen für rechtswidrig hält, sondern auch um zunächst einmal die Frist zu wahren, wenn man die Zeit danach noch benötigt, um die Begründung in Ruhe zu verfassen ;-) Weil wenn die Frist abgelaufen ist, kann man ja gar nichts mehr dahingehend tun, und die Bescheide werden rechtskräftig. Zurückziehen kann man einen Einspruch aber immer noch nachträglich. Und nicht umsonst gibt es ja rechtlich daher auch die Möglichkeit, die Begründung nachzureichen, weil man doch je nach Fall mehr Zeit für die Verfassung der Begründung benötigt.

        Uwe64 Ok alles klar danke, dann ist die Bestätigung ja also schon da :-) Schätze dann werde ich auch das "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" nutzen, bevor ich noch einmal für jedes Aktenzeichen ein Extra-Ticket eröffne.

        Danke für die Hilfe!

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