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Im Elster fehlt mein elektronischer Steuerbescheid

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    Im Elster fehlt mein elektronischer Steuerbescheid

    Liebe Kommunity,

    ab heute soll laut Email vom Elster mein Steuerbescheid 2022 zur Abholung bereitstehen.
    Leider finde ich in meinem Elster-Postfach keinen Steuerbescheid als PDF-Datei.
    Wie bekomme ich den Steuerbescheid zugestellt? "Neu abholen" funktioniert nicht.

    LG


    #2
    Vielleicht bis morgen warten ? Geht es um den verbindlichen Steuerbescheid oder um die Bescheiddaten oder um beides ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo pilger !

      Normalerweise wird direkt nach dem Login angezeigt, dass ein neuer Bescheid zum Abholen bereitsteht und ob man das jetzt sofort oder später tun möchte.

      Ich nehme immer sofort abholen - den Button "jetzt erneut abholen" habe ich noch nie genutzt weil deshalb noch nie benötigt ...

      und: über dem Button "jetzt erneut abholen" steht "Haben Sie einen bereits abgerufenen Bescheid oder Mitteilung ungewollt gelöscht?" - also scheint dieser Button nur zu funktionieren, wenn man den Bescheid schon mal abgerufen hat - und das haben Sie ja anscheinend nicht ... !?
      Zuletzt geändert von Uwe64; 19.10.2023, 17:44.

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        #4
        Hallo Charlie24.

        Die Daten habe ich in ein anderes Programm abgerufen. Da dort was nicht stimmt, möchte ich den Steuerbescheid anschauen und alles prüfen. Nur fehlt im Elster der verbindliche Steuerbescheid.

        Kommentar


          #5
          Ich habe schon mehrmals versucht die Daten neu abzuholen. Leider ist der Postfach immer noch leer.
          Selbstverständlich warte ich bis morgen. Und wenn der Bescheid nicht da ist, was soll ich tun?

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            #6
            Hallo Charlie24

            M.W. wird die Info-Mail erst versendet, nachdem der Bescheid / die Nachricht "zur Abholung bereitsteht"!

            Wäre ja auch von den Programmierern eine eindeutige "Schlechtleistung", wenn die das nach dem Motto "die Nutzer sind ja Postlaufzeiten gewöhnt, also sollen die doch nach einer Info-Mail auch schön mal einen Tag warten" programmiert hätten ...
            Zuletzt geändert von Uwe64; 19.10.2023, 17:54.

            Kommentar


              #7
              Die Daten habe ich in ein anderes Programm abgerufen. Da dort was nicht stimmt, .... Nur fehlt im Elster der verbindliche Steuerbescheid.
              Wurde denn die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids überhaupt erteilt ? Das war für das Jahr 2022

              ja nur direkt in Mein ELSTER möglich. Bitte nach dem Login mal unter Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

              nachsehen, ob die Einwilligung dort eingetragen ist. Wenn nicht, dann kommt der verbindliche Steuerbescheid auf Papier.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Hallo Charlie24

                M.W. wird die Info-Mail erst versendet, nachdem der Bescheid / die Nachricht "zur Abholung bereitsteht"!

                Wäre ja auch von den Programmierern eine eindeutige "Schlechtleistung", wenn die das nach dem Motto "die Nutzer sind ja Postlaufzeiten gewöhnt, also sollen die doch nach einer Info-Mail auch schön mal einen Tag warten" programmiert hätten ...
                Ich warte bis morgen und hoffe auf das Dokument. Ich denke, dein Vorschlag einzubauen würde den Programmieren ca. 15 Minuten kosten.

                Ich finde es nicht gut, wenn man keine Ansprechpartner vom Elster findet und nur an die Kommunity angewiesen ist.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wurde denn die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids überhaupt erteilt ? Das war für das Jahr 2022

                  ja nur direkt in Mein ELSTER möglich. Bitte nach dem Login mal unter Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

                  nachsehen, ob die Einwilligung dort eingetragen ist. Wenn nicht, dann kommt der verbindliche Steuerbescheid auf Papier.
                  In meinem Programm gab es eine Abfrage mit der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Diese habe ich selbstverständlich gewählt.

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                    #10
                    Zitat von pilger Beitrag anzeigen
                    Hallo Charlie24.

                    Die Daten habe ich in ein anderes Programm abgerufen. Da dort was nicht stimmt, möchte ich den Steuerbescheid anschauen und alles prüfen. Nur fehlt im Elster der verbindliche Steuerbescheid.
                    Da blicke ich jetzt nicht ganz durch, daher nochmal allgemein, auch wenn das die "Kollegen" teilweise auch schon gesagt haben:

                    Du kannst bei Erklärungsabgabe beantragen die Bescheiddaten zu erhalten und / oder den elektronischen Bescheid. Wenn du den elektronischen Bescheid beantragt hast, bekommst Du den Bescheid ausschließlich elektronisch -sofern nicht ein technischer Ausschluss vorliegt-, nicht mehr in Papier. Wenn Du überhaupt nichts beantragt hast oder nur die Bescheiddaten, dann bekommst Du den Papierbescheid, außerdem bei technischem Ausschluss des elektronischen Bescheids.

                    Sowohl Bescheiddaten als auch elektronischer Bescheid können nur mit dem Steuerprogramm oder mit der Webanwendung (z.B. Mein Elster) abgerufen werden, mit dem die Steuererklärung übermittelt wurde ! Du kannst also nicht mit Steuerprogramm X die Steuererklärung übermitteln und mit "Mein Elster" die Bescheiddaten und / oder elektronischen Bescheid abrufen. Dazu musst Du Steuerprogramm X verwenden.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      ... und mit "Mein Elster" die Bescheiddaten und / oder elektronischen Bescheid abrufen. Dazu musst Du Steuerprogramm X verwenden.
                      Wenn die Einwilligung zur Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids wirksam erteilt wurde, lässt sich eine zusätzliche Ausfertigung auch direkt in

                      Mein ELSTER abholen, ebenso natürlich mit dem Steuerprogramm. In dem Steuerprogramm, das ich für 2022 installiert habe, hieß es ausdrücklich,

                      ich müsste die Einwilligung direkt in Mein ELSTER erklären. Die Bescheiddaten können hingegen nur mit der Anwendung abgeholt werden,

                      mit der die Erklärung übermittelt wurde !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Charlies Frage aus Beitrag Forum (!):

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Geht es um den verbindlichen Steuerbescheid oder um die Bescheiddaten oder um beides ?
                        wurde ja sehr wortreich nicht wirklich beantwortet. Ich denke mal dass es um die Bescheiddaten geht. Aber da können wir viel spekulieren!

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                          #13
                          "Bescheiddaten" ist ein "unverbindlicher Bescheid, der von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellt wird", danach folgt auf jeden Fall noch ein Papierbescheid per Post,
                          zusätzlich und vollautomatisch wird ein "Soll-/Ist-Vergleich" mitgesendet!

                          die "Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Einkommensteuerbescheides" führt zur Umstellung der Zustellungsart von Papier auf Digital

                          die "Umstellung von Papier auf Digital" rate ich zur Zeit nur "EDV-Freaks", die heute schon "alles digitalisieren, was nur möglich ist" - ich kenne nur eine einzige Privatperson, die alle (!) Belege einscannt, elektronisch abspeichert und den Papierbeleg vernichtet - warum diese Empfehlung? "Hybride" Belegablage, also ein Teil der Belege "auf Papier" und ein Teil der Belege "digital", führt erfahrungsgemäß zur "Ablage-Verwirrung" ...

                          Solange wir Versicherungsunterlagen, 95% der Rechnungen u.v.a. immer noch auf Papier bekommen, ist die "händische Volldigitalisierung" nur eine "Arbeitsbeschaffungs-Maßnahme" ohne Mehrwert!

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                            #14
                            pilger, sie schreiben " Ich finde es nicht gut, wenn man keine Ansprechpartner vom Elster findet und nur an die Community angewiesen ist" ist falsch:
                            • Hotline: Als Privatanwender hilft Ihnen das Elster-Team unter der Nummer 0800 52 35 055 weiter. Das Callcenter ist montags bis freitags zwischen 7:00 und 22:00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Aus dem Ausland erreichen Sie Elster via +49 180 5 23 50 55.
                            • E-Mail: Alternativ beschreiben Sie Ihr Problem in einer Mail und senden diese an "hotline@elster.de".
                            • Formular: Möchten Sie keine E-Mail von Ihrem privaten Mail-Konto senden, können Sie auch das kostenlose Kontakt-Formular von Elster verwenden. Klicken Sie dazu auf der Elster-Webseite auf Ihr Bundesland und wählen Sie rechts die Option "Zum Kontaktformular".
                            • Chat: Ferner finden Sie unten in der Fußzeile der Website das Feld "Kontakt". Per Klick öffnet sich ein Chatfenster und Sie können nach bestimmten Fragen filtern. Hierbei handelt es sich um eine Art intuitives FAQ.

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                              #15
                              pilger

                              sie schreiben " Die Daten habe ich in ein anderes Programm abgerufen. Da dort was nicht stimmt, ..."

                              dann fragen Sie doch mal bei der kostenpflichtigen hotline Ihres Programmanbieters nach - bevor Sie sich über die angeblich nicht vorhandenen Elster-Hilfen beschweren ...

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