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Übernahme der bereits beim Finazamt vorhandenen Daten in das Elster-Steuerformular?

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    Übernahme der bereits beim Finazamt vorhandenen Daten in das Elster-Steuerformular?

    Meine Rentendaten werden ja elektronisch an das Finanzamt übermoittelt.Wie kann ich diese Werte automatisiert abrufen und ins Steuerformulatr eintragen.
    Natürlich kann ich das händisch tun und muss es scheinbar, weil z.B. die Anhänge R* ohne einen Eintrag leer und inaktiv bleiben.
    Und die Vorabberechnung ist dann natürlich ohne Werte auch wenig sinnvoll.
    Herzliche Grüße aus Brandenburg
    Ekkehard

    #2
    Wie kann ich diese Werte automatisiert abrufen und ins Steuerformulatr eintragen.
    Der Abruf der Bescheinigungen wird beim Start einer neuen Erklärung angeboten, ansonsten muss er bei geöffnetem Entwurf

    über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet werden.

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Diesen Button "Bescheinigungen" habe ich falsch interpretiert als "Bescheinigungen vom Finanzamt" und nicht als "Vorliegende Bescheinigungen vom FA und beim FA vorliegende elektronische Meldungen".

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        #4
        Ich habe dazu gstern noch einen "Abrufcode" anfordern müssen, der mir innerhalb von 3 - 14 Tagen per Post zugeschickt werden soll. Diesen Code benötige ich, um die dem FA vorliegenden Daten zukünftig zwecks Voreintrag freizugeben.

        Der entspechende Link zum Anfordern wurde mir bei der Wahl von "Bescheinigungen abrufen / übernehmen" angeboten. Die Hilfe-Funktion (kleines, rundes Feld mit dem Fragezeichen) hat mir dabei auch geholfen.

        Ansonsten finde ich die Möglichkeit der Fehlinterpretation der Formulierungen auf Elster auch sehr hoch. Bestes Beispiel: Nachdem man "Speichern und Formular verlassen" angeklickt hat, erscheint noch mal ein Fenster, in dem man dann plötzlich doch zwischen "Speichern und verlassen" und "Ohne Speichern verlassen" wählen kann ...

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          #5
          Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
          Ich habe dazu gstern noch einen "Abrufcode" anfordern müssen, der mir innerhalb von 3 - 14 Tagen per Post zugeschickt werden soll. Diesen Code benötige ich, um die dem FA vorliegenden Daten zukünftig zwecks Voreintrag freizugeben.
          Wenn ich das biher richtig verastanden habe: Das ist (auch von anderen Funktionen ausgelöst) einmalig nötig, wenn man sich noch nicht gegenüber dem FA (und damit gegenüber der Elsterseite) sicher authentifiziert hat als die Person, die man vorgibt zu sein. Eine auf hompages sonst übliche "einfache" Registrierung ohne Prüfung reicht eben für personenbezogene Unterlagen nicht aus.
          Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
          Ansonsten finde ich die Möglichkeit der Fehlinterpretation der Formulierungen auf Elster auch sehr hoch.
          Dem stimme ich auch insofern zu, da auch wir oft die steuerechtliche Sprache und deren fachliche Begrifflichkeiten nicht sehr tiefgreifend beherrsschen. Die Erklärungen an der Seite sind aber schon sehr hilfreich.

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