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Grundsteuererklärung - "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten"
Grundsteuererklärung - "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten"
Was kommt unter den Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten" wenn die Wohnung meiner Partnerin und mir zu je 1/2 gehört. Und wir nicht verheiratet sind.
Wenn ihr nicht als GbR im Grundbuch eingetragen seid, sondern jeder als Miteigentümer zu 1/2, dann seid ihr aus Sicht des Finanzamts
eine Bruchteilsgemeinschaft. Als Zähler und Nenner sind bei jedem Beteiligten jeweils 1 und 2 anzugeben.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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