Grundsteuererklärung - "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten"

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  • Kulinaris
    Neuer Benutzer
    • 26.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuererklärung - "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten"

    Was kommt unter den Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) Beteiligten" wenn die Wohnung meiner Partnerin und mir zu je 1/2 gehört. Und wir nicht verheiratet sind.

    Grüße
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Ich denke da sind dann Deine Partnerin und Du je zu 1/2 einzutragen.

    Um welches Formular geht's denn? Du hast ja sicher gesehen, dass da verschiedene angeboten werden, je nach Bundesland.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Wenn ihr nicht als GbR im Grundbuch eingetragen seid, sondern jeder als Miteigentümer zu 1/2, dann seid ihr aus Sicht des Finanzamts

      eine Bruchteilsgemeinschaft. Als Zähler und Nenner sind bei jedem Beteiligten jeweils 1 und 2 anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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