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Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlage

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    Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlage

    Liebe Forummitglieder,

    ich habe eine Fehlermeldung in meiner EÜR, was sich auf Punkt 84 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) beziehen müsste.

    Ich nutze meinen privaten PKW für Firmenerledigungen und bin laut Fahrtenbuch 13331 km zu 35 cent gefahren. Daraus ergibt sich ein Betrag von 4665 Euro.

    grafik.png


    grafik.png


    Weiß jemand was hier falsch ist? Kann ich nicht so viele Kilometer geltend machen? Oder muss ich an einer anderen Stelle noch etwas eintragen.

    Viele Grüße
    Melanie

    #2
    Runde mal auf 4666 auf.

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      #3
      Oder muss ich an einer anderen Stelle noch etwas eintragen.
      Natürlich, du musst die Kosten zusätzlich als Nutzungseinlage in Zeile 126 der EÜR erfassen.

      Auch wenn Steuerberatung hier verpönt ist, sei der Hinweis erlaubt, dass ein PKW, der überwiegend betrieblich genutzt wird,

      zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Die jährliche Gesamtfahrleistung müsste also fast 27.000 km oder mehr sein,

      damit du den PKW im Privatvermögen belassen kannst. https://berater-kanzlei.bayern/aktue...vermoegen.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie,

        wenn die Gesamtkilometer 33000 betragen, dann passt das doch. Ein altes Auto ins Betriebsvermögen aufzunehmen macht doch keinen Sinn. Oder besser gesagt, bringt mir keinen Steuervorteil. Ok, dann schreibe ich in 126 den Betrag nochmals rein und mit welcher Bezeichnung? Fahrtkosten geschäftlich?

        Danke für die Antwort. @ Telepeter. Ich runde auf

        Grüße
        Melanie

        Kommentar


          #5
          Ok, dann schreibe ich in 126 den Betrag nochmals rein und mit welcher Bezeichnung?
          Nutzung privater PKW, sollte reichen.

          Ich runde auf
          Das ist in der EÜR allerdings nicht vorgesehen. da werden 2-Nachkommastellen abgefragt.

          Erst in der Einkommensteuererklärung darf der steuerpflichtige Gewinn auf volle Euro abgerundet werden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

            Das ist in der EÜR allerdings nicht vorgesehen. da werden 2-Nachkommastellen abgefragt.
            Richtig. In Zeile 84 und Zeile 126 muss dann exakt der gleiche Betrag. Die Fehlermeldung entsteht aber wenn man in Zeile 84 (fälschlich) aufrundet und in Zeile 126 nicht, das war meine Idee.

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