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Streuobstwiese und Gemüsegarten

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    Streuobstwiese und Gemüsegarten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Grundstück, welches ca. 1400m² misst..Darauf befinden sich 6 Apfelbäume, ein ehemaliger Stall (mit 30m²) und ein kleiner Gemüsegarten.
    Dass das ganze nun als Landwirtschaftliche Fläche zu betrachten ist, wurde mir vom Finanzamt (Bayern) bereits erklärt.
    Nun kann ich ja unterschiedliche Nutzungen mit der jeweiligen Fläche angeben.

    - Für den Stall Nutzung Nr. 14 mit 30m² ..soweit klar (oder muss ich diese nicht angeben, da nicht größer als 30m²?)
    - Der Gemüsegarten der Schwiegermutter mit Nutzung Nr.5 ca.30m² ...ebenfalls klar
    - Jetzt die 6 Apfelbäume: Nutzung Nr.9..Aber die Fläche? Wie ermittle ich nun die Fläche für 6 Bäume.
    - Der Rest ist ungenutzte Wiese..Als was deklariere ich diese ?

    Herzlichen Dank bereits vorab

    #2
    Jetzt die 6 Apfelbäume: Nutzung Nr.9..Aber die Fläche? Wie ermittle ich nun die Fläche für 6 Bäume.
    - Der Rest ist ungenutzte Wiese..Als was deklariere ich diese ?
    Streuobstwiesen werden nicht gesondert bewertet. In der amtlichen Anleitung für Bayern steht folgendes:

    Die extensive Form des Obstbaus in Form einer Streuobstwiese oder eines Streuobstackers, die durch eine Unternutzung der vorhandenen Hochstämme geprägt ist,
    wird der landwirtschaftlichen Nutzung zugerechnet.


    Du erfasst also die Wiese zusammen mit der Fläche der Obstbäume als landwirtschaftliche Nutzung und gibst die EMZ an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nur damit ich das richtig verstehe:

      Der Gemüsegarten wird extra angegeben.
      Der ehem. Stall lasse ich weg, da nicht größer als 30m²
      Und die Wiese gebe ich mit Nutzungsnummer 9 mit den restlichen ca.1370m² und der EMZ an?

      Ich sage mal wieder: Danke Charlie

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        #4
        Und die Wiese gebe ich mit Nutzungsnummer 9 mit den restlichen ca.1370m² und der EMZ an?
        Nein, mit Nummer 1 - landwirtschaftliche Nutzung. Dass die Wiese tatsächlich nicht landwirtschaftlich genutzt wird, spielt keine Rolle.

        Die Fläche, auf der der ehemalige Stall steht, solltest du als Hofstelle (28) erklären, das Gebäude selbst wird nicht erklärt.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 23.10.2023, 12:55.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar..Dann übernehme ich das so.


          Herzlichen Dank für super Hilfe

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