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Parallele Abgabe der ESt2021 u. 2022 nicht möglich?

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    Parallele Abgabe der ESt2021 u. 2022 nicht möglich?

    hat sich erledigt
    Zuletzt geändert von Trekker; 23.10.2023, 21:49.

    #2
    Ist das so, weil ich die Steuererklärung für 2021 über ein kommerzielles Steuersparprogramm eingereicht habe, diese aber noch nicht bearbeitet wurde?
    Sicher nicht ! Das Jahr kann zwar auf der Startseite des Formulars ausgewählt werden, wobei aber als Vorauswahl 2022 angeboten wird.

    Mein ELSTER weiß überhaupt nichts von deiner Steuererklärung für das Jahr 2021

    https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Erläuterung!

      Gruß
      Trekker

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        #4
        Ist es möglich versehentlich unter 2021 erfaßte Daten nach 2022 zu übertragen?

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          #5
          Ist es möglich versehentlich unter 2021 erfaßte Daten nach 2022 zu übertragen?
          Leider nicht !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
            hat sich erledigt
            Warum löschst Du denn dann hier Deinen Ursprungsbeitrag? Vielleicht hätte die Fragestellung ja auch noch jemand Anderen interessieren können ...

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              #7
              Vielleicht hätte die Fragestellung ja auch noch jemand Anderen interessieren können ..
              Vielleicht, wahrscheinlich aber eher nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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