Hallo zusammen, meine Frage: In der Steuererklärung muss man seit 2021 die Steuer-Ident-Nummer der pflegebedürftigen Person eintragen,wenn man den Pflegepauschbetrag beantragt. Kann das Finanzamt aufgrund dieses Eintrages sehen, ob die zu pflegende Person eine Steuererklärung schon vor Jahren (Rentner seit 25 Jahren) hätte abgeben müssen,
und eine erhebliche Nachzahlung auf ihn zukommen könnte?
und eine erhebliche Nachzahlung auf ihn zukommen könnte?
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