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Angabe Steuer Ident Nummer Pflege Pauschbetrag

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    Angabe Steuer Ident Nummer Pflege Pauschbetrag

    Hallo zusammen, meine Frage: In der Steuererklärung muss man seit 2021 die Steuer-Ident-Nummer der pflegebedürftigen Person eintragen,wenn man den Pflegepauschbetrag beantragt. Kann das Finanzamt aufgrund dieses Eintrages sehen, ob die zu pflegende Person eine Steuererklärung schon vor Jahren (Rentner seit 25 Jahren) hätte abgeben müssen,
    und eine erhebliche Nachzahlung auf ihn zukommen könnte?

    #2
    Gedacht ist es zumindest nicht dafür, sondern, dafür, dass nicht mehrere Personen für einen Pflegefall den Pauschbetrag ganz bekommen. Die nicht erfassten Rentner werden in einem anderen Verfahren, z. T. erst nach Jahren geprüft, ob Steuern raus kommen könnten und eine Erklärung nötig ist.

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      #3
      hallo Kloebi, vielen Dank für deine schnelle Antwort, sollte man die schon übermittelte Steuererklärung zurückziehen,korrigieren und auf den Pflege-Pauschbetrag verzichten, geht das überhaupt

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        #4
        eher nicht.

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          #5
          Können schon, indem eine berichtigte Erklärung ohen Pflege-PB übermittelt.

          Ändert aber nichts daran, dass ggf. irgendwann für die gepflegte Person Steuererklärungen angefordert werden je nach Höhe der Rente.
          Ich ehe diesbezüglich aber nicht wirklich ein Risiko, da diese Person ja im auch Sonderausgaben (KV-Beiträge) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Behindertenfreibetrag, Krankheitskosten) geltend machen kann welche das zu versteuernde Einkommen senken.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Ich habe bei meinen (inzwischen verstorbenen) Schwiegereltern nach 2005 alle 2 Jahre mal überprüft, ob Erklärungspflicht besteht

            und ob Steuern anfallen. Erst nach dem Tod der Schwiegermutter im Jahr 2015 ist dann der Schwiegervater in die Erklärungspflicht

            gerutscht, Steuern sind aber wegen Behinderung und agB trotzdem nie angefallen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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