Freiwillige gesetzliche Krankenkasse / Beiträge

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  • doppeldaddy
    Neuer Benutzer
    • 15.02.2023
    • 5

    #1

    Freiwillige gesetzliche Krankenkasse / Beiträge

    Ich komme leider nicht weiter.
    Ich war 2022 für 6 Wochen freiwillig gesetzlich versichert. Es war der Zeitraum nach meinem Studium und kurz vor Beginn meiner ersten Anstellung. Ich habe kein Bürgergeld und kein Arbeitslosengeld bezogen. Nun scheitere ich an der Eingabe der Beträge. Ich erhalte immer eine Fehlermeldung. Wo wird so was eingetragen?
    Vielen Dank.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4265

    #2
    Zitat von doppeldaddy Beitrag anzeigen
    Ich komme leider nicht weiter.
    Ich war 2022 für 6 Wochen freiwillig gesetzlich versichert. Es war der Zeitraum nach meinem Studium und kurz vor Beginn meiner ersten Anstellung. Ich habe kein Bürgergeld und kein Arbeitslosengeld bezogen. Nun scheitere ich an der Eingabe der Beträge. Ich erhalte immer eine Fehlermeldung. Wo wird so was eingetragen?
    Vielen Dank.
    Und während des Studiums wurden keine Beiträge bezahlt?

    Wenn wir nicht wissen, was der Text der Fehlermeldung ist, können wir nicht helfen.

    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 (KV) und 18 (PV), da kein Anspruch auf Krankengeld enthalten war, kein Eintrag in 17.

    Kommentar

    • doppeldaddy
      Neuer Benutzer
      • 15.02.2023
      • 5

      #3
      Danke für die Antwort.
      Während des Studiums habe ich im Rahmen der Möglichkeiten neben des Studiums Teilzeit gearbeitet und die Beiträge wurden direkte abgeführt.

      Folgende Fehlermeldung kommt:
      Elster.jpg

      Elster2.jpg

      Vielleicht bin ich auch ganz falsch...

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Alle "ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" mal rausnehmen.
        Es genügen die Betragsangaben zu den von den Arbeitgebern abgeführten Beiträgen und zu den selbst gezahlten freiwilligen Beiträgen.

        Kommentar

        • doppeldaddy
          Neuer Benutzer
          • 15.02.2023
          • 5

          #5
          Vielen Dank für die Antwort!
          Sind die meine Krankenkassenbeiträge Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben! Vielleicht bin ich da ganz falsch!

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von doppeldaddy Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für die Antwort!
            Krankenkassenbeiträge Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben
            Krankenkassenbeiträge sind Vorsorgeaufwendungen und Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben.
            Sonderausgaben ist der allgemeinste Begriff, Vorsorgeaufwendungen sind eine spezielle Art von Sonderausgaben und Krankenkassenbeiträge sind eine spezielle Art von Vorsorgeauswendungen. Daneben gehören zu den Vorsorgeaufwendungen insbesondere Altersvorsorgeaufwendungen, Pflegeversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Haftpflichtversicherungsbeiträge und noch einiges mehr.
            Bei ELSTER gibt es eine Anlage für Vorsorgeaufwendungen und eine Anlage für Sonderausgaben (da kommen alle anderen Sonderausgaben rein die keine Vorsorgeaufwendungen sind).

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4265

              #7
              Zitat von doppeldaddy Beitrag anzeigen
              Sind die meine Krankenkassenbeiträge Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben!
              Formal zählen sie zu den Sonderausgaben lt. §10 EStG, werden aber in der Anlage Vorsorgeaufwand und nicht in der Anlage Sonderausgaben erfasst.

              Der Fehler bezog sich darauf, dass schlichtweg das Kreuz vor "als z.B. ..." vor der Spezifikation als Student fehlte. Welche Anwartschaft auf eine Altersversorgung mit verbunden sein soll, wie in der Zeile drauf mit Ja angegeben, ist mir unklar.

              Aber da ja offensichtlich dann eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wurde, gehört in den ergänzenden Angaben eh gar nichts rein.

              Und da der Arbeitgeber dieser Tätigkeit wie der Teilzeitjobs davor bekanntlich die Hälfte der Krankenversicherung zahlt, ist die Angabe Nein in Zeile 51 unwahr.

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