Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt.
    Was ist jetzt da so verwirrend ? Wenn es Einträge für die Zeilen 8 und 9 gibt, bleibt die Zeile 6 leer.



    Die Einträge dienen der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags, der geleistet werden muss, um die volle Zulage zu erhalten.

    Ob die Günstigerprüfung Sonderausgaben gegenüber der Zulage erfolgreich ist, siehst du doch aus der Steuervorausberechnung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

    Genau so würde ich es machen. Das steht auch auf der von mir verlinkten "Checkliste" so.
    Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt. Ich glaube, meine Annahme, für Zeile 9 den Bruttoarbeitslohn zu nehmen und davon den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag" zu subzrtahieren ist falsch.

    Denn in der von Dir verlinkten Allianz-Erklärung des "tatsächlichen Entgelts" wird immer vom "rentenversicherungspflichtigen Einkommen", also von der Angabe in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausgegegangen. Meinen Bruttoarbeitslohn dieses Jahres entnehme ich aber der Lohnsteuerbescheinigung- und der weicht immer um ein paar tausend Euro vom vorgenannten Betrag nach oben ab.

    Wenn ich das so mache wie in der Allianz-Erklärung beschrieben, liegt der Zeile 9, genau wie der Zeile 6, die Angabe des rentenversicherungspflichtigen Verdienstes aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zu Grunde. D. h. für die Jahre, in denen ich noch keinen ATZ-Aufstockungsbetrag bezog, wären die Angaben in diesen beiden Zeilen indentisch!

    Kann das zutreffen? Das erscheint mir so - sinnlos ...

    Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
    Zuletzt geändert von Schmart; 27.10.2023, 22:42.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    Muss ich hier dann vom Bruttoarbeitslohn einfach den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag", der in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 "Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag" heißt, subtrahieren?
    Genau so würde ich es machen. Das steht auch auf der von mir verlinkten "Checkliste" so.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    ... was denn nun mit dem "Tatsächlichen Entgelt" in Zeile 8 (2019: Zeile 9) gemeint ist und wo man diesen Wert findet ...
    Eine recht brauchbare Erläuterung findet sich hier: https://forum.allianz.de/service/pri...rzarbeitergeld
    Es sind Sonderfälle, bei denen das "Tatsächliche Entgelt" GERINGER ist als das erzielte Bruttoentgelt.
    Eintragen muss man es also nur dann, wenn das der Rentenversicherung gemeldete Entgelt höher ist als das was man tatsächlich bekommen hat. Denn für die Riesterzulage ist es regelmäßig günstiger, wenn das dort zu Grunde gelegte Entgelt niedriger ist.

    Hier gibt es eine Checkliste dazu: https://cdn.dam.union-investment.de/...leistungen.pdf


    Zuletzt geändert von Telepeter; 25.10.2023, 22:27.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schmart
    antwortet
    Habe gerade herausgefunden, dass sich hier mit dieser Thematik schon in 2009 die Foristen und Forinen herumgeschlagen haben:

    -> Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

    Da wird zunächst gefragt

    "was ist in der Anlage AV mit "Tatsächliches Entgeld" gemeint?
    Der Brutto-oder Nettobetrag des erzielten Arbeits-entgeldes?"


    und es gibt diverse Vorschläge, was in Zeile 5 (2019: Zeile 6) eingetragen werden soll:
    • "Grundsätzlich immer der Bruttoarbeitslohn."
    -> den findet man ja in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung
    • "Grundsätzlich ist der GESAMTE Bruttolohn in Zeile 5 (Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung) einzutragen."
    -> den findet man beispielsweise auf der Dezember-Monatsbarechnung in den Kumulativwerten unter "RV-pfl.Verd."
    • "Einzutragen ist nicht der Brutto-Arbeitslohn, sondern die Größe, welche der Rentenversicherung mitgeteilt wurde (jedes Jahr zum Anfang erhält man oder Frau eine entsprechende Mitteilung vom Arbeitgeber)."
    -> diesen Wert findet man ja in der jährlichen Meldebescheinigung zur Sozial-Versicherung und der sollte mit dem im vorherigen Punkt genannten übereinstimmen.


    Allerdings hist am Ende dort immer noch niemand darauf eingegangen, was denn nun mit dem "Tatsächlichen Entgelt" in Zeile 8 (2019: Zeile 9) gemeint ist und wo man diesen Wert findet ...
    Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 21:38.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

    Hallo,

    ich habe ein Verständnisproblem mit der Anlage AV für 2019 (und auch 2020) unter "Unmittelbare Begünstigung":

    Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
    -> erhalte ich ja aus der mir regelmäßig zugesandten "Meldung zur Sozialversicherung". Dort ist nur ein Betrag aufgeführt der "Entgelt in Euro" heißt und sich bei mir für 2018 aus zwei Teilen (also auch zwei Meldungen für 2018) zusammensetzt: Einer BIS zum Start meiner ATZ und einer AB Start meiner ATZ am 01.11.. Diese Summe habe ich also, wie für die Jahre davor die Angabe aus der einen Meldung, hier einfach eingesetzt.


    Zeile 9: "Tatsächliches Entgelt 2018"
    -> Hilfe dazu: "Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt - ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag - maßgebend. Das 2018 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie zum Beispiel einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen." In den Jahren davor konnte ich hier einfach den Betrag einsetzten, der auf meinem "Ausruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018" unter "3. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10." stand. Da ich keine gesonderte Bescheinigung meines AG dazu bekommen habe: Muss ich hier dann vom Bruttoarbeitslohn einfach den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag", der in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 "Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag" heißt, subtrahieren?



    Neu für mich als ATZler ist natürlich, dass ich jetzt auch noch die folgende Zeile beachten muss:
    Zeile 8: "Entgeltersatzleistungen 2018"
    -> Hilfe dazu: "Haben Sie im Jahr 2018 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle."
    Das sollte dann nach meinem Verständnis der Betrag sein, den ich bei Zeile 9 vermute subtrahieren zu müssen (s. o.). Das ist ja eigentlich einfach - aber habe ich das so richtig verstanden?


    Jetzt noch einmal zurück zu
    Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
    -> Hilfe dazu: "Wenn Sie in den Zeilen 8 und 9 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 6 an." Da ich diese Eintragungen ja gemacht habe, stellt sich mir die Frage, woher ich für den Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen, also für 11/18 + 12/18, den Betrag, der vom Betrag der "Meldung zur Sozialversicherung" subtrahiert werden muss, erhalte. Etwa aus den Monatsabrechnungen für 11/18 und 12/18 unter "RV/Alv Verd."?


    Und: Habe ich in dieser Anlage AV bei dem Punkt " 2 - Berechnungsgrundlagen" noch einen Eintrag übersehen, auf den sich mein neuer ATZ-Status auswirken könnte, wenn ich dort für das Jahr zuvor keine weitere Eintragung vornehmen musste?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    Schönen Gruß
    Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 20:35.
Lädt...
X