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Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Deine ursprüngliche Fragestellung war:
    ...
    und die bezog sich auf 2019. Ob die Günstigerprüfung in deinem Fall überhaupt Sinn macht, hast du ja erst später gefragt.
    Ja, sicher. Und ich beschwer' mich ja gar nicht.

    Mir kam die Frage auch erst nach einiger Zeit in den Sinn, insbesondere wegen des ausufernden Zeitaufwands hier im Forum. Usprünglich dachte ich eben, dass mir jemand einen einfachen und sicher richtigen Tipp geben könnte und ich einfach 3 Zahlen, die mir schon vorliegen, in der Anlage AV an der richtigen Stelle einzusetzen bräuchte ... Falsch gedacht!

    Wir hätten halt eben ALLE Lebenszeit für Besseres sparen können. Ich glaube, ich werde an zukünftige Fragestellungen auch nicht mehr so blauäugig herangehen und meinerseits deutlich mehr Zeit und Komplexität "einplanen". :-)

    Ein Danke noch mal an alle (ja freiwilligen!) Helfer hier! ;-)

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  • Charlie24
    antwortet
    Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit meines Tuns habe ich hier vor drei Tagen aber auch schon gestellt - nur noch nicht beantwortet bekommen.
    Deine ursprüngliche Fragestellung war:

    Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?
    und die bezog sich auf 2019. Ob die Günstigerprüfung in deinem Fall überhaupt Sinn macht, hast du ja erst später gefragt.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Hallo Schmart!

    Sie schreiben
    "O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ..."

    Wenn Sie den Riestervertrag aufgelöst haben, ist die ganze Arbeit in der ESt-Erklärung 2019 "für die Katz" und nur unnötige "Beschäftigungstherapie" ...
    Aha. Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit meines Tuns habe ich hier vor drei Tagen aber auch schon gestellt - nur noch nicht beantwortet bekommen. Siehe hier:
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    ... Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
    Dafür habe ich (dankenswerterweise!) jede Menge Detailtipps bekommen. Lustigerweise werden meine Angaben in der Anlage AV auch in der Steuervorausberechnung berücksichtigt, die ich nach der Prüfung in Ester angewählt habe.

    Das ist natürlich klar, da das Programm ja eigentlich strohdumm ist und noch nichts von der Auflösung weiß. Deswegen habe ich hier ja auch in meinem letzten Beitrag geschrieben:
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    Na ja, diese Steuervorausberechnung ist ja nur ein Anhaltspunkt für mich, denn falls irgendeine Angabe von mir so nicht akzeptiert wird (z. B. eine von mir so angegebene auswärtige Unterbringung meines Sohnes, der 3 Jahre während seines Studiums in einer Einliegerwohnung des Hauses seiner Mutter wohnte), ändert sich der Betrag ja sofort und die Steuervorausberechnung ist Schall und Rauch. ...
    Na gut. 2018 und 2019 sind raus und 2020 habe ich komplett ausgefüllt und muss sie nur noch mal vorm Absenden checken. Dann lass' ich das jetzt so.
    Und für 2021 und 2022 lass' ich die Anlage AV dann weg (habe sonst zur Altersvorsorge nur in eine Firmenrente investiert) - und wende mich neuen Fragen zu ... ;-)
    Zuletzt geändert von Schmart; 30.10.2023, 16:14.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Es gibt Ausnahmefälle, ... Also nicht einfach gleich drauf losschlagen mit ""Das ist doch..."), sondern erst einmal informieren !
    Vielen Dank! Das lichtet den Nebel ein wenig!

    Davon habe ich aber noch nie etwas gehört und käme auch nicht im Traum darauf, mir solche Ausnahmefälle selbst auszudenken.
    Deswegen stelle ich ja hier so viele "blöde" Fragen oder interpretiere Aussagen "falsch".

    Und, im Ernst: Was bleibt mir Anderes übrig?
    Zuletzt geändert von Schmart; 30.10.2023, 16:12.

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  • Uwe64
    antwortet
    Hallo Schmart!

    Sie schreiben
    "O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ..."

    Wenn Sie den Riestervertrag aufgelöst haben, ist die ganze Arbeit in der ESt-Erklärung 2019 "für die Katz" und nur unnötige "Beschäftigungstherapie" ...

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  • Uwe64
    antwortet
    Ergänzend zu Picard777: Es dreht sich nicht um "Ausnahmefälle", sondern um die bewußte Wahl des Steuerpflichtigen,

    - ob er die Zulagen und Steuervorteile jedes Jahr gutgeschrieben und ausbezahlt haben möchte,
    - und dann die Rente zu 100% versteuert,

    oder

    - ob er auf die jährlichen Zulagen und Steuervorteile verzichtet,
    - und dann die Rente zu rd. 85% steuerfrei ausbezahlt bekommt.

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  • Picard777
    antwortet
    Es gibt Ausnahmefälle, in denen es insgesamt gesehen unter Einbeziehung der späteren Auszahlungsphase für Jemanden günstiger sein könnte, einen ungeförderten Vertrag zu haben, weil dann zwar keine Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug erfolgt, in der Auszahlungsphase aber anstatt einer Vollbesteuerung eine niedrigere Besteuerung erfolgt. Deswegen hat der Gesetzgeber entschieden, dass nicht einfach unterstellt werden darf, dass Du die Günstigerprüfung haben willst, sondern dass Du das beantragen musst, weil Du damit bei der Auszahlungsphase die Vollbesteuerung wählst. Also nicht einfach gleich drauf losschlagen mit ""Das ist doch..."), sondern erst einmal informieren !

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das interpretierst du falsch ! Man muss zwar die Beiträge nicht mehr in der Anlage AV angeben, wenn man aber eine Günstigerprüfung haben will, muss man

    die Anlage AV natürlich beifügen und den Beitrag wegen der Steuervorausberechnung bei den Zusatzangaben eintragen. Bei Papier spielt das keine Rolle,

    da gibt es sowieso keine Steuerberechnung.
    Na ja, diese Steuervorausberechnung ist ja nur ein Anhaltspunkt für mich, denn falls irgendeine Angabe von mir so nicht akzeptiert wird (z. B. eine von mir so angegebene auswärtige Unterbringung meines Sohnes, der 3 Jahre während seines Studiums in einer Einliegerwohnung des Hauses seiner Mutter wohnte), ändert sich der Betrag ja sofort und die Steuervorausberechnung ist Schall und Rauch.

    Dass bedeutet also, dass die Günstigerprüfung ohne die Anlage AV NICHT durchgeführt wird, obwohl der Behörde alle Angaben vorliegen und ich in der Anlage nur noch die Angabe der Sozialversicherungsnummer mache und die der beitragspflichtigen Einnahmen wiederhole? Das ist doch ...

    O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ...
    Zuletzt geändert von Schmart; 29.10.2023, 23:26.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... brauche ich also die Anlage AV (wie ich es in meinen Erklärungen bis 2014 gemacht habe) ab 2019 gar nicht mehr abzugeben!
    Das interpretierst du falsch ! Man muss zwar die Beiträge nicht mehr in der Anlage AV angeben, wenn man aber eine Günstigerprüfung haben will, muss man

    die Anlage AV natürlich beifügen und den Beitrag wegen der Steuervorausberechnung bei den Zusatzangaben eintragen. Bei Papier spielt das keine Rolle,

    da gibt es sowieso keine Steuerberechnung.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Aha. Du hast also keine Ahnung, was mit schädlicher Verwendung im Zusammenhang mit Riester gemeint ist. Das ist nicht schlimm, aber hier ist nicht der Platz, dies zu erklären.
    ...
    Offenbar bin ich noch nicht so weit in die Steuer-Fachtermini eingetaucht.


    Aber nun ein Hinweis für Alle, die mir hier helfen wollten und Solche, die hier bei einem ähnlichen Problem Informationen suchen:

    In der von Charlie24 verlinkten Anleitung zur Anlage AV für die EkSt-Erklärung 2019 steht (für 2018 gilt das noch nicht!):

    "NEU! Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersversorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Daher ist eine Angabe der Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich."

    Da ich schon vor vielen Jahren meinem Anbieter eine Vollmacht für diesen Dauerzulageantrag gegeben hatte, brauche ich also die Anlage AV (wie ich es in meinen Erklärungen bis 2014 gemacht habe) ab 2019 gar nicht mehr abzugeben!
    Zuletzt geändert von Schmart; 29.10.2023, 21:24.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    ... ich will hier niemandem eine "schädliche" Verwendung eines Riester-Vertrags mitteilen. Wieso sollte ich auch?
    Der Vertrag wurde ordentlich abgeschlossen und die gewährten Vorteile abgerechnet. Also alles legal!
    Aha. Du hast also keine Ahnung, was mit schädlicher Verwendung im Zusammenhang mit Riester gemeint ist. Das ist nicht schlimm, aber hier ist nicht der Platz, dies zu erklären.

    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    Wo wären denn Deiner Meinung nach Verständnisfragen zu den Formularen "richtiger" aufgehoben?
    Alle Verständnisprobleme wurden vollständig geklärt. Wenn du immer noch nicht weißt, wie du die gewünschten Zahlen ermittelst, wäre ein Steuerberater die richtige Adresse.

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  • Charlie24
    antwortet
    Danke, die Anleitung schaue ich mir an. Dein Link funtioniert leider nicht ("Error 404"), aber ich habe sie auch so gefunden.
    Diese Links funktionieren anscheinend nur eine Stunde, ich muss mich mal nach einer anderen Quelle umschauen.

    Steuervorausberechnung? Du meinst die Prüfung, die ich direkt nach Fertigstellung der Erklärung noch vor dem Absenden anwählen kann?
    Genau, ich meine die ausführliche Steuerberechnung Die geleisteten Beiträge inklusive Zulage müssen in der Anlage Zusatzangaben für

    die Steuerberechnung
    erfasst werden. Das geht auch über den Bescheinigungsabruf.

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  • Schmart
    antwortet
    Danke, aber ...
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    ... Wenn du uns hiermit mitteilen willst, dass der Vertrag später schädlich verwendet wurde, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurück zu zahlen.
    ... ich will hier niemandem eine "schädliche" Verwendung eines Riester-Vertrags mitteilen. Wieso sollte ich auch?
    Der Vertrag wurde ordentlich abgeschlossen und die gewährten Vorteile abgerechnet. Also alles legal!

    Meine Frage war nur, ob es für mich überhaupt jetzt noch einen Sinn hat, mir über die korrekten Einträge in der Anlage AV für z. B. 2019 Gedanken zu machen oder sie überhaupt mit abzugeben, wo doch der Vertrag schon seit 2020 aufgehoben ist ...

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Ich sehe aber keinerlei Zusammenhang mit Elster. Eigentlich gehört dieser Thread geschlossen.
    Wo wären denn Deiner Meinung nach Verständnisfragen zu den Formularen "richtiger" aufgehoben?
    Zuletzt geändert von Schmart; 28.10.2023, 18:00.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ... https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...nltg_AV_22.pdf...

    Ob die Günstigerprüfung Sonderausgaben gegenüber der Zulage erfolgreich ist, siehst du doch aus der Steuervorausberechnung.
    Danke, die Anleitung schaue ich mir an. Dein Link funtioniert leider nicht ("Error 404"), aber ich habe sie auch so gefunden.

    Steuervorausberechnung? Du meinst die Prüfung, die ich direkt nach Fertigstellung der Erklärung noch vor dem Absenden anwählen kann?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen

    Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt. Ich glaube, meine Annahme, für Zeile 9 den Bruttoarbeitslohn zu nehmen und davon den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag" zu subzrtahieren ist falsch.
    Wer redet von Bruttoentgelt laut LStB? Gefragt ist im Regelfall das sozialversicherungspflichtige Entgelt iSd Rentenversicherung. Dieser Betrag kann nicht nur mit dem tatsächlichen Entgelt identisch sein, sondern wird es meistens auch. In dem Fall ist, wie sich durch Lesen der Anleitung ergibt, Zeile 9 entbehrlich.

    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
    Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
    Wenn du uns hiermit mitteilen willst, dass der Vertrag später schädlich verwendet wurde, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurück zu zahlen.

    Ich sehe aber keinerlei Zusammenhang mit Elster. Eigentlich gehört dieser Thread geschlossen.

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