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Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

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    #16
    Ergänzend zu Picard777: Es dreht sich nicht um "Ausnahmefälle", sondern um die bewußte Wahl des Steuerpflichtigen,

    - ob er die Zulagen und Steuervorteile jedes Jahr gutgeschrieben und ausbezahlt haben möchte,
    - und dann die Rente zu 100% versteuert,

    oder

    - ob er auf die jährlichen Zulagen und Steuervorteile verzichtet,
    - und dann die Rente zu rd. 85% steuerfrei ausbezahlt bekommt.

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      #17
      Hallo Schmart!

      Sie schreiben
      "O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ..."

      Wenn Sie den Riestervertrag aufgelöst haben, ist die ganze Arbeit in der ESt-Erklärung 2019 "für die Katz" und nur unnötige "Beschäftigungstherapie" ...

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        #18
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Es gibt Ausnahmefälle, ... Also nicht einfach gleich drauf losschlagen mit ""Das ist doch..."), sondern erst einmal informieren !
        Vielen Dank! Das lichtet den Nebel ein wenig!

        Davon habe ich aber noch nie etwas gehört und käme auch nicht im Traum darauf, mir solche Ausnahmefälle selbst auszudenken.
        Deswegen stelle ich ja hier so viele "blöde" Fragen oder interpretiere Aussagen "falsch".

        Und, im Ernst: Was bleibt mir Anderes übrig?
        Zuletzt geändert von Schmart; 30.10.2023, 17:12.

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          #19
          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Hallo Schmart!

          Sie schreiben
          "O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ..."

          Wenn Sie den Riestervertrag aufgelöst haben, ist die ganze Arbeit in der ESt-Erklärung 2019 "für die Katz" und nur unnötige "Beschäftigungstherapie" ...
          Aha. Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit meines Tuns habe ich hier vor drei Tagen aber auch schon gestellt - nur noch nicht beantwortet bekommen. Siehe hier:
          Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
          ... Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
          Dafür habe ich (dankenswerterweise!) jede Menge Detailtipps bekommen. Lustigerweise werden meine Angaben in der Anlage AV auch in der Steuervorausberechnung berücksichtigt, die ich nach der Prüfung in Ester angewählt habe.

          Das ist natürlich klar, da das Programm ja eigentlich strohdumm ist und noch nichts von der Auflösung weiß. Deswegen habe ich hier ja auch in meinem letzten Beitrag geschrieben:
          Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
          Na ja, diese Steuervorausberechnung ist ja nur ein Anhaltspunkt für mich, denn falls irgendeine Angabe von mir so nicht akzeptiert wird (z. B. eine von mir so angegebene auswärtige Unterbringung meines Sohnes, der 3 Jahre während seines Studiums in einer Einliegerwohnung des Hauses seiner Mutter wohnte), ändert sich der Betrag ja sofort und die Steuervorausberechnung ist Schall und Rauch. ...
          Na gut. 2018 und 2019 sind raus und 2020 habe ich komplett ausgefüllt und muss sie nur noch mal vorm Absenden checken. Dann lass' ich das jetzt so.
          Und für 2021 und 2022 lass' ich die Anlage AV dann weg (habe sonst zur Altersvorsorge nur in eine Firmenrente investiert) - und wende mich neuen Fragen zu ... ;-)
          Zuletzt geändert von Schmart; 30.10.2023, 17:14.

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            #20
            Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit meines Tuns habe ich hier vor drei Tagen aber auch schon gestellt - nur noch nicht beantwortet bekommen.
            Deine ursprüngliche Fragestellung war:

            Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?
            und die bezog sich auf 2019. Ob die Günstigerprüfung in deinem Fall überhaupt Sinn macht, hast du ja erst später gefragt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Deine ursprüngliche Fragestellung war:
              ...
              und die bezog sich auf 2019. Ob die Günstigerprüfung in deinem Fall überhaupt Sinn macht, hast du ja erst später gefragt.
              Ja, sicher. Und ich beschwer' mich ja gar nicht.

              Mir kam die Frage auch erst nach einiger Zeit in den Sinn, insbesondere wegen des ausufernden Zeitaufwands hier im Forum. Usprünglich dachte ich eben, dass mir jemand einen einfachen und sicher richtigen Tipp geben könnte und ich einfach 3 Zahlen, die mir schon vorliegen, in der Anlage AV an der richtigen Stelle einzusetzen bräuchte ... Falsch gedacht!

              Wir hätten halt eben ALLE Lebenszeit für Besseres sparen können. Ich glaube, ich werde an zukünftige Fragestellungen auch nicht mehr so blauäugig herangehen und meinerseits deutlich mehr Zeit und Komplexität "einplanen". :-)

              Ein Danke noch mal an alle (ja freiwilligen!) Helfer hier! ;-)

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