„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu Anhang V zur Einkommensteuererklärung, Zeile 8 Gesamtwohnfläche. Den Unterlagen zufolge beträgt die Gesamtfläche der Wohnung 31,7 m2.
Wie wird gerundet, da nur ganzzahlige Werte zulässig sind?
Zu größerem und geringerem Wert?
Mit freundlichen Grüßen“
ich habe eine Frage zu Anhang V zur Einkommensteuererklärung, Zeile 8 Gesamtwohnfläche. Den Unterlagen zufolge beträgt die Gesamtfläche der Wohnung 31,7 m2.
Wie wird gerundet, da nur ganzzahlige Werte zulässig sind?
Zu größerem und geringerem Wert?
Mit freundlichen Grüßen“
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