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Unterhalt steuerlich geltend machen. Unterhalt Zahlung in ESt-Erklärung eintragen

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    Unterhalt steuerlich geltend machen. Unterhalt Zahlung in ESt-Erklärung eintragen

    Hallo zusammen,

    bin selbstständig und möchte zum ersten Mal meine ESt-Erklärung mit Elster machen. Ich habe ein uneheliches Kind 4 Jahre alt. Zahle monatlich Unterhalt. Wo kann ich das in meiner ESt-Erklärung eintragen?
    Grüße

    #2
    Ich habe ein uneheliches Kind 4 Jahre alt. Zahle monatlich Unterhalt. Wo kann ich das in meiner ESt-Erklärung eintragen?
    Überhaupt nicht ! Du füllst die Anlage Kind aus und trägst den halben Kindergeldanspruch ein. Dass die Mutter das gesamte Kindergeld erhält,

    ist bei der Höhe deiner Unterhaltszahlung bereits berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi, vielen Dank für die Antwort.
      Habe ich das richtig verstanden, dass die tausende von Euro an Unterhalt, die ich im Jahr 2022 "an die Mutter" gezahlt habe, steuerlich nicht geltend gemacht werden kann?

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        #4
        Habe ich das richtig verstanden, dass die tausende von Euro an Unterhalt, die ich im Jahr 2022 "an die Mutter" gezahlt habe, steuerlich nicht geltend gemacht werden kann?
        Kindesunterhalt kann nicht geltend gemacht werden, solange ein Kindergeldanspruch besteht. Betreuungsunterhalt an die Mutter musst du ja

        bei dem angegebenen Alter des Kindes nicht mehr leisten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Ersiees!

          Ergänzend zu Charlie24:

          1. M.W. gibt es Gründe für "verpflichtende" Unterhaltszahlungen vom Vater an die Mutter des gemeinsamen Kindes auch über das 3. Lebensjahr hinaus - dann sind die Unterhaltszahlungen steuerlich ansetzbar.

          2. Sollte die Mutter mit dem Vater des gemeinsamen Kindes eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden/führen, dann sind m.W. die Unterhaltszahlungen ebenfalls steuerlich ansetzbar.

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            #6
            Wirklich vielen Dank für die Antworten, aber ich bin genauso doof wie vorher auch. Wusste nicht, dass ich mal Betreuungsunterhalt gezahlt habe. Ich sollte vielleicht mal das Finanzamt fragen, ob ich das steuerlich geltend machen kann?

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              #7
              Na du musst doch wissen, an wen du was zahlst. Unterhalt für das Kind, siehe Beitrag Nr. 2. Unterhalt für die Mutter - kommt drauf an. Im Zweifel siehe Gerichtsurteil/Bescheid Jugendamt was auch immer.

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                #8
                Achso, wusste nicht, dass man auch Unterhalt an die Mutter zahlen muss. Das mit "zahle an die Mutter Unterhalt" war eher Sarkasmus.
                Also nochmal. Ich zahle Unterhalt an meinen Sohn.

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                  #9
                  Hallo !

                  Nehmen Sie mir bitte meinen nachfolgenden Rat nicht übel:

                  Wenn Sie das Thema mit dem "Unterhalt" für Kind und/oder Mutter nicht auseinanderhalten können, dann sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung als selbständig Tätiger einem Fachmann bzw. einer Fachfrau überlassen!

                  Glauben Sie mir: Sie werden unglücklich dabei, das selbst zu versuchen!

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                    #10
                    Dann ist das pauschal durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Das Kindergeld wird hier offensichtlich an die Kindesmutter ausgezahlt, Du hast aber gegen Sie einen hälftigen Ausgleichsanspruch. Das dürfte normalerweise auch in Eure Unterhaltsvereinbarung eingeflossen sein, sonst wäre Deine Unterhaltszahlung entsprechend höher.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich zahle Unterhalt an meinen Sohn.
                      Dazu ist schon alles gesagt bzw. geschrieben. Siehe Beitrag '#2 !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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