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Anlage EUR und Rechnungsbeilagen

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    Anlage EUR und Rechnungsbeilagen

    Hallo,
    Ich bin sowohl Angestellter als auch Freiberufler. Ich muss unter anderem die Anlage EUR ausfüllen, damit mein gesamtes Einkommen berechnet werden kann, um die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer zu ermitteln. Meine Frage lautet: Soll ich Kopien der Rechnungen für meine freiberufliche Tätigkeit einreichen? Wenn ja, wo wird das gemacht?
    Ich danke Ihnen im Voraus,

    #2
    Meine Frage lautet: Soll ich Kopien der Rechnungen für meine freiberufliche Tätigkeit einreichen?
    Nein, nur nach Anforderung durch das Finanzamt: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort Charlie. Nur um sicherzugehen, gibt es keinen Unterschied zwischen Quittungen, die man für die Einkommensteuer geltend machen kann, und Rechnungen, die die von Ihnen erzielten Einnahmen ausweisen? Ich beziehe mich auf Letzteres, also auf Kopien der Rechnungen, die ich meinen Kunden in Rechnung gestellt habe. Ich habe alles aus den verlinkten Informationen herausgelesen.

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        #4
        Nein, es gibt keinen wirklichen Unterschied. Du musst deine Belege (Rechnungen) geordnet ablegen und auf Anforderung beim Finanzamt einreichen.

        Du kannst in der EÜR von Mein ELSTER deine Betriebseinnahmen natürlich auch einzeln nacheinander erfassen, wenn du die möglichst transparent

        erklären willst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für Ihre Antworten, Charlie.

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