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Fehlermeldung bei Kinderbetreuung

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    Fehlermeldung bei Kinderbetreuung

    Hallo!

    Habe folgende Meldung in meiner Steuererklärung für 2019:

    Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0").
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlagen Kind / Anlage Kind
      • 2 - Angaben zum Kindschaftsverhältnis
      • 11 - Kinderbetreuungskosten
    Das Problem ist: meine Tochter war bereits 11 Jahre und nicht mehr im Hort. Sie wurde nicht mehr betreut.
    Elster scheint nicht zu akzeptieren dass es keinen Dienstleister gibt.
    Bin geschieden, meine Tochter ist bei meinem Mann gemeldet. Die Zugehörigkeit zu meinem Haushalt keinen Tag des Jahres, meine kosten für die Betreuung 0 Euro.

    Ein anderes Problem ist, dass mein Exmann nicht die Person B/Ehepartner ist, sondern "eine weitere Person", Kindschaftsverhältnis "leibliches Kind" mit seiner angegebenen Adresse. Jetzt fragt Elster nach Auslandsaufenthalt des Vaters, nach Sterbedatum etc und das wird mir als Fehlermeldung angegeben, als müsste ich dort was eintragen.

    Viele Grüße und vielen Dank schonmal!
    Zuletzt geändert von Anja1974; 29.10.2023, 15:04.

    #2
    Auf Seite 11 der Anlage Kind darfst Du keine Eingaben machen. Also: alles rauslöschen!

    Kommentar


      #3
      Im Bereich Kinderbetreuung dürfen keine Angaben gemacht werden, auch nicht zur Haushaltszugehörigkeit. Die Seite bleibt leer !

      Dass der andere Elternteil unter weitere Person zu erfassen ist, ist doch kein Problem ? Wenn der Vater im Inland lebt, musst du

      doch keine besonderen Angaben machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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