Hallo!
Habe folgende Meldung in meiner Steuererklärung für 2019:
Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0").
Mögliche Fehlerquellen
Elster scheint nicht zu akzeptieren dass es keinen Dienstleister gibt.
Bin geschieden, meine Tochter ist bei meinem Mann gemeldet. Die Zugehörigkeit zu meinem Haushalt keinen Tag des Jahres, meine kosten für die Betreuung 0 Euro.
Ein anderes Problem ist, dass mein Exmann nicht die Person B/Ehepartner ist, sondern "eine weitere Person", Kindschaftsverhältnis "leibliches Kind" mit seiner angegebenen Adresse. Jetzt fragt Elster nach Auslandsaufenthalt des Vaters, nach Sterbedatum etc und das wird mir als Fehlermeldung angegeben, als müsste ich dort was eintragen.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal!
Habe folgende Meldung in meiner Steuererklärung für 2019:
Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (gegebenenfalls "0").
Mögliche Fehlerquellen
- Anlagen Kind / Anlage Kind
- 2 - Angaben zum Kindschaftsverhältnis
- 11 - Kinderbetreuungskosten
Elster scheint nicht zu akzeptieren dass es keinen Dienstleister gibt.
Bin geschieden, meine Tochter ist bei meinem Mann gemeldet. Die Zugehörigkeit zu meinem Haushalt keinen Tag des Jahres, meine kosten für die Betreuung 0 Euro.
Ein anderes Problem ist, dass mein Exmann nicht die Person B/Ehepartner ist, sondern "eine weitere Person", Kindschaftsverhältnis "leibliches Kind" mit seiner angegebenen Adresse. Jetzt fragt Elster nach Auslandsaufenthalt des Vaters, nach Sterbedatum etc und das wird mir als Fehlermeldung angegeben, als müsste ich dort was eintragen.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal!
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