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Woran erkenne ich in ELSTER die Angaben, bei denen ich direkt Belege beifügen muss?

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    Woran erkenne ich in ELSTER die Angaben, bei denen ich direkt Belege beifügen muss?

    Hallo,

    ich habe gerade meine ersten beiden EkSt-Erklärungen (für 2018 und 2019) in ESTER angefertigt und versand, da fiel mir wieder ein gelesen zu haben, dass man ja keine Belege beifügen, sondern auf deren Anforderung warten soll - bis auf die Fälle der Angaben, zu denen man sofort Belege hinzufügen soll.

    Nun ich mir allerdings zu keiner meiner Eigaben ein solcher Hinweis aufgefallen!

    Habe ich da etwas übersehen, oder könnte das evtl. wirklich so sein, dass ich erst einmal keinen einzigen Beleg hinzufügen muss?

    Und falls doch nicht: Gibt es einen oder zwei wichtige Tipps, die man unbedingt beim Hinzufügen von Belegen beachten muss? (Hinweis: Habe in ESTER noch ein Konto, wo ich mit der Steuernummer angemeldet bin und meine EkSt-Erklärung für 2020 schon im Entwurf fertig.)

    Im Voraus vielen Dank für jeden Tipp!

    Schönen Gruß

    #2
    Das kann sein.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Das kann sein.
      O. K. Jetzt machst Du mich aber neugierig:

      Wie sähe denn so eine Stelle aus? Ich meine: Erscheint da dann bei der Eingabe einer Zahl ein Textfeld, oder steht da ein Symbol, das anzuklicken ist um den Beleg hinzuzufügen (und wie sieht das aus?), oder ... was auch immer?

      Also wie erkenne ich eine solche Stelle?

      Nicht das ich da schon 'was übersehen habe!

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        #4
        Durch gesunden Menschenverstand. Immer dann, wenn für das FA etwas neu und gewichtig ist, oder höhere Auswirkungen hat, kann man auch glich Belege beifügen. Z. B. erstmalige Behinderung, erstmalige Vermietung eines Gebäudes, hohe Kapitalertragsteuern, Betriebsaufgabe etc. "Das kann sein" bezog sich auf keinen einzigen Beleg.

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          #5
          Ob bei einem Sachverhalt sofort Belege erwartet werden, steht in der Hilfe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob bei einem Sachverhalt sofort Belege erwartet werden, steht in der Hilfe.
            Danke. Dann werde ich ab sofort verstärkt darauf achten, auch wenn ich die Hilfe in dem einen oder anderen Punkt nicht mehr sehr aufmerksam lese, weil ich denke, dass ich die mich betreffenden Stellen schon kenne.

            Kann ich eigentlich von mir als notwendig erachtete Belege dann sofort in der Erklärung mit anhängen (und wie?), oder muss ich nach Absenden der Erklärung eine "Belegnachreichung zur Steuererklärung" ausfüllen und hinterher schicken?

            Die "Belegnachreichung zur Steuererklärung" funktioniert übrigens auch wenn ich meine ESTER-Konto schon vor laaaaanger Zeit mit meiner Steuernummer angelegt habe. Im Thread "Belege nachreichen, zb. zur Steuererklärung, nicht mehr über ELSTER WEB möglich?" wurde das ja angezweifelt, aber ich habe es ausprobiert und konnte problemlos das Formular finden, starten, Eigaben tätigen und den Zwischenstand abspeichern.

            Danke für jeden weiterführenden Tipp!

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              #7
              ... oder muss ich nach Absenden der Erklärung eine "Belegnachreichung zur Steuererklärung" ausfüllen und hinterher schicken?
              Man muss die Belegnachreichung verwenden. Glaub mir, du hast ein Zertifikat auf die Steuer-ID.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Man muss die Belegnachreichung verwenden.
                Danke. Und ich dachte schon, das wäre diesmal direkt funktionell gemacht worden und in die Erklärung integriert ...

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Glaub mir, du hast ein Zertifikat auf die Steuer-ID.
                Ich musste mir Anfang des Jahres eine neue Zertifikatsdatei zusenden lassen, kann mich aber nicht erinnern, wie der Bestellvorgang ablief, also welche Nummer ich dort angegeben habe.

                Ich nahm nur an, dass das die Steuernummer gewesen ist, weil ich, wenn ich jetzt mein Profil anschaue, dort nur Name und Adresse - und eben die (alte) Steuernummer vorfinde. Was sollte ich auch anderes daraus schließen?

                Aber gut: Falsch gedacht. Gut, dass ich jetzt nicht auch noch ein neues Konto einrichten und mit meinem Entwurf für 2020 umziehen muss, nur um auch Belege nachrreichen zu können ...
                Zuletzt geändert von Schmart; 01.11.2023, 20:57.

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                  #9
                  Was sollte ich auch anderes daraus schließen?
                  Im Profil ist die Art der Registrierung nicht zu sehen. Da musst du schon unter Benutzerkontoinformationen nachsehen.

                  Nach dem Login zu finden entweder rechts oben oder auch ganz unten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Im Profil ist die Art der Registrierung nicht zu sehen. Da musst du schon unter Benutzerkontoinformationen nachsehen.

                    Nach dem Login zu finden entweder rechts oben oder auch ganz unten.
                    Danke. Hab's gefunden. Ich habe mich wirklich 2016 mit meiner Steuer-Identifikationsnummer angemeldet. Kein Wunder dass ich mich dessen nicht mehr erinnerte.

                    Aber einfach war das Herausfinden auch wieder nicht. Hatte nämlich zunächst ganz oben auf den Namen des Benutzerkontos geklickt, in der Annahme, dass ich dann ja wohl an die vollständigen Infos dazu kommen würde. Dann aber sehen unten auf der Seite die Infos zum Benutzerkonto anders aus, als ohne diesen vorherigen Klick. U. a. ist dann nämlich dort unten NICHT aufgeführt, mit welcher Nummer man sich identifiziert hat ...
                    Zuletzt geändert von Schmart; 02.11.2023, 21:25.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
                      .... Dann aber sehen unten auf der Seite die Infos zum Benutzerkonto anders aus, als ohne diesen vorherigen Klick. U. a. ist dann nämlich dort unten NICHT aufgeführt, mit welcher Nummer man sich identifizert hat ...
                      Hallo Schmart,
                      deswegen hatte ja auch Charlie24 geschrieben -> Nach dem Login zu finden entweder rechts oben oder auch ganz unten.
                      Wenn es bei Dir oben gefunden wurde, muss man nicht noch unten suchen.

                      Tschüß

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