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Feststellungserklärung BW Grundsteuer

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    Feststellungserklärung BW Grundsteuer

    Hallo Zusammen.

    diese Feststellungserklärung macht mich wahnsinnig.
    Ich bekomme ständig die Fehlermeldung:

    Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

    Ich habe eine Wohnung in einem 4-Fam.Haus in Baden-Württemberg.
    Die Gesamtfläche sind 1133 m² - der Anteil der Wohnung sind 239 m²
    Im Grundbuch ist dies mit 251,783/1000 angegeben.

    Laut meiner Berechnung müsste ich doch dann 44,99 im Vordruck Angaben zum Grund Zeile 3 - Fläche des Grundstücks eingeben.
    Leider nimmt es das nicht und es kommt vorstehende Fehlermeldung.

    Was mache ich nur falsch ?

    Vielen Dank für die hoffentlich schnelle Hilfe.



    #2
    Zitat von SteSei Beitrag anzeigen
    Die Gesamtfläche sind 1133 m² - der Anteil der Wohnung sind 239 m²
    Im Grundbuch ist dies mit 251,783/1000 angegeben.
    1133 x 251,783 / 1000 = 285,27. Wie kommst Du auf die 239?

    Zitat von SteSei Beitrag anzeigen
    Laut meiner Berechnung müsste ich doch dann 44,99 im Vordruck Angaben zum Grund Zeile 3 - Fläche des Grundstücks eingeben
    Noch eine mysteriöse Zahl. Wo hast Du die jetzt her? Ich dachte Dein Anteil am Grundstück wären 251,783/1000 von 1133.

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      #3
      Die 239 m² stehen als Teileigentum im Kaufvertrag.
      Ich komme mit den vielen Zahlen auch nicht wirklich klar.

      251,783/1000 steht als Miteigentumsanteil

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        #4
        In Zeile 3 von GW2 sind die rechnerischen m²-Anteile am Flurstück anzugeben. Die hat dir L. E. Fant schon ausgerechnet.

        Du darfst auf 285 m² abrunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          @SteSei: Mich irritieren die 239 qm im Kaufvertrag. Ich frage mich, ob diese Zahl falsch ist oder ggf. die Grundstücksgröße hier nicht die maßgebliche Bezugsgröße ist. Jedenfalls passen die vier Zahlen einschließlich der 285 qm nicht zusammen. Vielleicht prüfst du nochmal die Angaben.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            ... die Grundstücksgröße hier nicht die maßgebliche Bezugsgröße
            Warum sollte die Grundstücksgröße nicht die maßgebliche Bezugsgröße sein ? In BW ist nur der Wert des Grundstücks bewertungserheblich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Das habe ich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass ggf. eine andere Grundstücksgröße maßgeblich sein kann. Anscheinend stehen ja Grundstücksgröße, Miteigentumsanteil und "239 m² als Teileigentum im Kaufvertrag" im Widerspruch zueinander. Das kann aber nur der Fragesteller klären.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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