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Umsatzsteuererklärung für YouTube Einnahmen

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    Umsatzsteuererklärung für YouTube Einnahmen

    Hallo

    Ich mache zum ersten Mal eine Umsatzsteuererklärung und brauche dabei etwas Hilfe. Durch einen anderen Post hier habe ich erfahren, dass meine Einnahmen bei 105 eingetragen werden müssen. Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten (siehe Screenshot) und weiß nicht ganz genau, was damit gemeint ist. Könnte mir jemand bitte erklären, was bei der jeweiligen Zeilen eingetragen werden muss. Ich lebe nicht lange in Deutschland und habe noch etwas Schwierigkeiten mit der bürokratische Sprache.

    Meine Fragen noch mal kurz gefasst:
    - Was ist die verbleibende Umsatzsteuer/ der Überschuss?
    - Was ist das Vorauszahlungssoll?
    - Was ist die Abschlusszahlung/ der Erstattungsanspruch?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
    Maria
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    #2
    Notfalls musst Du halt bei den steuerpflichtigen Umsätzen eine Null eintragen, wenn es keine gegeben hat.

    Zitat von MariaGrd Beitrag anzeigen
    Was ist die verbleibende Umsatzsteuer/ der Überschuss?
    Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Also der Betrag, den Du für das Jahr an Umsatzsteuer schuldest.

    Zitat von MariaGrd Beitrag anzeigen
    Was ist das Vorauszahlungssoll?
    Das was Du davon schon im Lauf des Jahres mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt hast.

    Zitat von MariaGrd Beitrag anzeigen
    Was ist die Abschlusszahlung/ der Erstattungsanspruch?
    Der Saldo aus diesen zwei Beträgen. Also das, was Du noch zahlen musst oder zurückkriegst.

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      #3
      Ich habe noch eine Frage und zwar: Ich habe bereits eine Anzahlung an das Finanzamt gemacht für die Umsatzsteuer von 2022. Das war ein geschätzter Wert von dem, und ich sollte danach meine Umsatzsteuererklärung einreichen, um zu sehen, was ich noch zahlen muss/zurück kriege. Das Problem nun hier ist, dass YouTuber aufgrund des Reverse-Charge Verfahren keine Umsatzsteuer zahlen müssen, da das Einkommen von Irland kommt. Ich trage bei der Zeile von den verblindeten Umsatzsteuer bzw. den Überschuss den Betrag, den ich bezahlt habe, aber mit einem Minus davor, damit sie mir den Betrag zurück erstatten und Elster lässt mich nicht. Irgendwelche Tips? Eine andere alternative ist das ich 0 eintrage aber dann kriege ich den Wert wahrscheinlich nicht zurückerstattet.

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        #4
        Da sind aber jetzt sehr viele Unklarheiten drin.

        Wer hat die Steuer geschätzt? Das Finanzamt? In Form von Vorauszahlungsbescheiden, oder in Form einer Jahresfestsetzung? Vorauszahlungen wären in der Jahreserklärung anzugeben. Um welches Jahr geht es denn?

        Was verstehst Du unter 'verblindeter Umsatzsteuer'?

        Auch wenn Du die Vorauszahlungen nicht einträgst, dann wird halt eine abweichende Festsetzung vom Finanzamt gemacht. Das Finanzamt weiß doch, wie viel Umsatzsteuer Du für das entsprechende Jahr bezahlt hast. und erstattet eventuelle Überzahlungen.

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