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Abfindung als Ausgleichszahlung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Rentenabschlägen

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    Abfindung als Ausgleichszahlung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Rentenabschlägen

    Wo trage ich in Elster ein, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausgleichszahlung (< 50%) steuerfrei für mich an die Rentenkasse zahlt? Den Hauptteil wird der Arbeitgeber überweisen und ich setzte ihn als Vorsorgeaufwendung ab.

    Ich möchte das im Voraus in Elster simulieren.

    x € Abfindung
    y € zahlt der AG steuerfrei in Rentenkasse ein
    z € zahlt der AG in Rentenkasse und ich setzte als Vorsorgeaufwand ab

    viele Dank

    #2
    Was der AG steuerfrei in die Rentenkasse einzahlt, wirkt sich doch steuerlich bei dir überhaupt nicht aus

    Davon ist ja keine Steuer einbehalten worden. Du kannst es bei den AG-Anteilen eintragen, dann siehst du das doch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich erhalte die Abfindung im Januar und hab neben der sozialversicherungsfreien Abfindung keinen Lohn mehr bei den AG. Der AG kann auf meinen Wunsch einen Teil der Abfindung für mich in die Rentenkasse einzahlen und für diesen Teil fällt dann keine Einkommensteuer auf die Abfindung an. Y reduziert dann mein zu versteuerndes E.K.

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        #4
        Der AG kann auf meinen Wunsch einen Teil der Abfindung für mich in die Rentenkasse einzahlen und für diesen Teil fällt dann keine Einkommensteuer auf die Abfindung an
        Das ist schon richtig, aber der AG wird davon ja auch keine Lohnsteuer einbehalten. Wo also soll sich das auswirken ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich versuche das in Elster vorab zu simulieren. Ich habe die Abfindung noch nicht erhalten und muss mich noch entscheiden, ob ich den AG einzahlen lassen soll.

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            #6
            Schaust du mal hier:
            https://der-privatier.com/gastbeitra...enabschlaegen/
            mfg. - Kent

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              #7
              Ich versuche das in Elster vorab zu simulieren.
              Zu Seite 1 der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es einen ausführlichen Hilfetext. Ganz unten steht dort, dass das in die Zeile 6 gehört.

              Wenn ich den von Kent verlinkten Artikel richtig interpretiere, darf der AG nur die Hälfte steuerfrei stellen, der halbe Betrag gehört m. E. entweder

              in die Zeile 7 oder es muss saldiert werden. Zeile 7 erscheint mir logischer. Mit der Version für 2022 bringst du allerdings keine zutreffende Simulation

              hin, da dort dein Eigenanteil nicht zu 100% berücksichtigt wird. Dafür bräuchtest du ein Steuerprogramm mit einer Prognose für 2023.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ja, der Link von Kent ist super und war auch mein Startpunkt. Ok, das hilft mir zu Annäherung. Merci Kent und Charlie.

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