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Anlage AV nachträglich einreichen, wie ist das möglich?

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    Anlage AV nachträglich einreichen, wie ist das möglich?

    Liebe Helfende,
    mir wurde mit dem Bescheid zu meiner Steuererklärung mitgeteilt, dass ich nachträglich noch eine Anlage AV einreichen könnte. Aber ich finde sie nicht unter ELSTER.de, ich finde dort überhaupt keine Anlagen, die ich auswählen kann. (Falls ich blind bin, könnte mir jemand mitteilen, wo ich sie dort bitte finde?)
    Nun hab ich Charlie24s Beitrag zum Hinzufügen von Anlagen (https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung) gelesen und verstehe daraus, dass ich im Nachhinein eine solche Anlage gar nicht einreichen kann. Ist das richtig? Heißt das, ich muss die im nächsten Jahr bei der Erstellung der nächsten Steuererklärung gleich hinzufügen - und für dieses Jahr wird es nichts mehr?
    Herzlichen Dank, falls jemand weiterhelfen kann.
    Beste Grüße

    #2
    Ist das richtig? Heißt das, ich muss die im nächsten Jahr bei der Erstellung der nächsten Steuererklärung gleich hinzufügen - und für dieses Jahr wird es nichts mehr?
    Du kannst doch ein ausgefülltes PDF-Formular nachreichen. Ich würde aber vorher die Erklärung erneut anlegen und prüfen, ob der

    Antrag auf Günstigerprüfung überhaupt zum Erfolg führt. Das ausfüllbare Formular findest du hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034011_22

    Du kannst es nach der Speicherung als PDF als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht bei deinem Finanzamt einreichen:

    https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      So wie Charlie würd ich's auch machen. Wenn Du möchtest, kannst Du aber aus Deiner bisherigen Erklärung eine neue anlegen, die Anlage AV anhängen, Eingaben darin und in den Zusatzangaben zur Steuerberechnung machen, durchrechnen, prüfen, und dann ggf. nochmal komplett ans Finanzamt senden.

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        #4
        Liebe 2, herzlichen Dank! Das hilft mir sehr weiter. Viele Grüße

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