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Umsatzsteuer ID - Kleinunternehmer Regelung - Umsatzsteuervoranmeldung

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    Umsatzsteuer ID - Kleinunternehmer Regelung - Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo erstmal.

    Haben seit kurzem eine GbR im Bereich ECommerce gegründet und betreiben über dieses Gewerbe Dropshipping.
    Haben von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch genommen, da wir uns erstmal an das Ganze rantasten wollen. Da man für diesen Geschäftszweig eine Ust.-ID benötigt, muss man auch, trotz Kleinunternehmerregelung, die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (richtig?!).
    Das Unternehmen wurde am 14.09. diesen Jahres gegründet. Es wurden noch keine Umsätze erwirtschaftet. Dennoch haben wir Ausgaben für diverse Dienstleistungen (Domain, Apps, etc.) & Kleinkram fürs Büro.

    Also:
    Müssen wir eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Ist es am Anfang monatlich abzugeben, bis man, je nach Umsatz, auf vierteljährlich oder jährlich gestuft wird? Bekommt man dafür einen Bescheid?
    Falls wir die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, können wir dann auch oben genannte Ausgaben absetzen?

    Vielen Dank im Voraus,

    LG

    #2
    Deine Fragen haben jetzt schon mal mit Elster nichts zu tun!

    Zitat von ilovesteuer Beitrag anzeigen
    Da man für diesen Geschäftszweig eine Ust.-ID benötigt, muss man auch, trotz Kleinunternehmerregelung, die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (richtig?!)
    Und zwar genau für die Zeiträume, in denen tatsächlich innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt oder Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, in Anspruch genommen wurden.

    Zitat von ilovesteuer Beitrag anzeigen
    für welchen Zeitraum?
    Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.

    Zitat von ilovesteuer Beitrag anzeigen
    Bekommt man dafür einen Bescheid?
    Nein, das ergibt sich alles aus dem § 18 Umsatzsteuergesetz.

    Zitat von ilovesteuer Beitrag anzeigen
    Falls wir die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, können wir dann auch oben genannte Ausgaben absetzen?
    Natürlich, auf die Einkommensteuer hat die Kleinunternehmerregelung keinen direkten Einfluss.

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