Entnahme von Grundstücken aus der AVEÜR. Wie vorgehen?

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  • Manza
    Neuer Benutzer
    • 05.11.2023
    • 2

    #1

    Entnahme von Grundstücken aus der AVEÜR. Wie vorgehen?

    Entnahme von Grundstücken aus der AVEÜR. Wie vorgehen?
    Die Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstückes aus dem Anlagenverzeichnis (AVEÜR) habe ich mit dem entsprechenden Buchwert als Abgänge eingetragen . Allerdings führt dies dazu, dass dieser Betrag dann bei der EÜR ( Nummer 45 weitere Angaben) als Ausgaben gewertet wird. Dass kann doch nicht richtig sein. Sonst würde die Entnahme des Grundstückes mit einem Buchwert von 80000€ den Gewinn ins Minus katapultieren.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Dass kann doch nicht richtig sein. Sonst würde die Entnahme des Grundstückes mit einem Buchwert von 80000€ den Gewinn ins Minus katapultieren.
    Wieso ? Die Entnahme muss doch auch auf der Einnahmeseite erfasst werden, entweder mit dem Veräußerungserlös oder dem Teilwert.

    Mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Manza
      Neuer Benutzer
      • 05.11.2023
      • 2

      #3
      Danke für die Info. Gibt es bei den Einnahmen ein extra Feld um Grundstückentnahmen einzutragen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Gibt es bei den Einnahmen ein extra Feld um Grundstückentnahmen einzutragen?
        Nein, alle Entnahmen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind in Zeile 18, Kennzahl 102 der EÜR zu erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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