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NRW keine Reaktion vom Finanzamt nach Grundsteuerübermittlung

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    NRW keine Reaktion vom Finanzamt nach Grundsteuerübermittlung

    Im August 2022 habe ich die Grundsteuererklärung beim Finanzamt in NRW eingereicht und außer der Versandbestätigung habe ich keine Rückmeldung erhalten.
    Viele haben postalisch nach ca. 6 Wochen einen Bescheid erhalten, um die Angaben nochmal überprüfen zu können. Falls der Brief verschickt wurde und verloren ging,
    müsste das Finanzamt ja darüber Auskunft geben können.
    Ist es sinnvoll, bei meinem Finanzamt telefonisch oder über das Kontaktformular nachzufragen?
    Zuletzt geändert von Aniger2023; 06.11.2023, 17:55.

    #2
    Ist es sinnvoll, bei meinem Finanzamt telefonisch oder über das Kontaktformular nachzufragen?
    Nach mehr als einem Jahr darf man schon mal nachfragen, wobei es mir mit einer Erklärung allerdings ebenso geht.

    Übermittelt im August 2022, nachgefragt im August 2023. Damals wurde mir eine Verbescheidung in den nächsten 4 Wochen in Aussicht gestellt.

    Bis heute ist kein Bescheid gekommen. Bundesland ist bei mir Bayern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die schnelle Antwort. Da werde ich es mal über das Kontaktformular in meinem Account versuchen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Aniger 2023
      .

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        #4
        Irgendwann könnte es da mal eine Bild-Schlagzeile geben, spätestens im nächsten Sommer: Kein Steuerbescheid für Charlie24
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Irgendwann könnte es da mal eine Bild-Schlagzeile geben, spätestens im nächsten Sommer:
          Der ausstehende Steuerbescheid betrifft mich noch nicht einmal persönlich und auch nicht die Erbengemeinschaft für die ich eingereicht habe,

          Betroffen sind die jetzigen Eigentümer, die das Objekt im März 2022 gekauft haben. Wegen des Stichtags 01.01.2022 durften die das Objekt

          aber nicht selbst erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,
            in Sachsen konnten bis vor kurzem keine Bescheide erstellt werden, wo eine Grundsteuervergünstigung bzw. Grundsteuerbefreiung vorliegt. Da sind einige in meinem Bekanntenkreis die warten auch noch auf ihren Bescheid und haben im August 2022 abgegeben.

            Tschüß

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              #7
              Ich habe für eine Erbengemeinschaft im August 2022 im Saarland eingereicht!! Bis heute noch keine Rückmeldung. Ich sehe nicht ein, dass ich da nachfragen sollte!?!?
              Zuletzt geändert von steini3877; 07.11.2023, 12:35.

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                #8
                Ich denke, wenn Ihr die Teile elektronisch eingereicht habt und das somit nachweisen könnt, sehe ich da keinen Bedarf da nachzuhaken, zumindest nicht vor Ende 2024. Ihr habt da keinen Schaden. Im Gegenteil, Ihr seht, wo die Reise bezüglich vermeintlicher Verfassungswidrigkeit hingeht und könnt Euch zurücklehnen. Bei der Einkommensteuer insbesondere bei anstehenden Guthaben ist das etwas Anderes, aber bei der Grundsteuer m.E. nein.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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