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Anlage AVEÜR

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    Anlage AVEÜR

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade (etwas verspätet) vor meiner Steuererklärung, genauer: der Anlage AVEÜR und möchte eine Anschaffung vom letzten Jahr korrekt verbuchen. Das War ein Laptop, den ich letztes Jahr angeschafft habe und auch letztes Jahr schon über die Anlage AVEÜR verbucht habe. Die Afa läuft ja aber über mehrere Jahre, oder? In welcher Zeile kann ich dann den entsprechenden Teilbetrag, den ich meiner Buchhaltungssoftware entnehmen kann, korrekt eintragen und muss ich den gesamten Anschaffungswert auch nochmal eintragen?
    Ich bin ein ziemlicher Laie in Sachen Steuer und hoffe, dass mir jemand von Euch diese Frage beantworten kann.
    Vielen Dank und beste Grüße

    #2
    EDV kann seit Corona zu 100 % im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, man kann aber auch noch auf die Nutzungsdauer verteilen.

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      #3
      Danke, das ist gut zu wissen! Da ich das letztes Jahr nicht wusste, habe ich mich entschieden zu verteilen und jetzt stellt sich mir die Frage, in welcher Zeile ich den Teilbetrag eintragen muss...

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        #4
        In der AVEÜR müssen der Buchwert zum Jahresbeginn (das ist der Wert, der im Jahr davor der Buchwert am Jahresende war), die AfA und der Buchwert am Jahresende als Differenz der ersten beiden Werte eingetragen werden. Aufpassen dass Du die volle Jahres-AfA nimmst und nicht nur die monatsanteilige AfA aus dem Anschaffungsjahr.

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          #5
          Super, vielen Dank! Jetzt verstehe ich es. Lieben Gruß.

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