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    Einzelveranlagung

    Schönen guten Abend meine Freundin hat ein Problem sie möchte ihre Steuererklärung der letzten drei Jahre nach reichen . Sie lebt seit August 22 in Trennung möchte aber die Steuererklärung der Jahre 2020, 2021 und 2022 als Einzelveranlagung machen. Das Finanzamt und Elster sagten es sei möglich aber wir kommen nicht weiter wegen Person B also ihren Ex-Ehemann . Wir wären sehr dankbar wenn jemand eine Lösung hätte.
    Sie haben auch zwei gemeinsamme Kinder falls das notwendig ist zu wissen .
    Liebe Grüße

    #2
    Bei einer Einzelveranlagung gibt es keine Person B.

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      #3
      Das Finanzamt und Elster sagten es sei möglich aber wir kommen nicht weiter wegen Person B also ihren Ex-Ehemann.
      Bei einer Einzelveranlagung gibt es keine Person B, da ist man die steuerpflichtige Person und trägt sich auch so ein.

      Ein Ehemann ist im Übrigen nie die Person B, bei einer Zusammenveranlagung wäre die Ehefrau an zweiter Stelle zu erfassen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Marcy93 Beitrag anzeigen
        sie möchte ihre Steuererklärung der letzten drei Jahre nach reichen
        Allererste Frage ist, ob es für diese Jahre (oder einzelne dieser Jahre) bereits bestandskräftige Steuerbescheide gibt bei denen sie zusammen mit ihrem Ehemann veranlagt wurde. Soweit das der Fall ist wäre das bindend und kann nachträglich durch die Rücknahme der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nicht mehr geändert werden.

        Aber auch wenn das nicht der Fall ist würde ich sowas nicht ohne vorherige familienrechtliche Beratung machen auch wenn es steuerrechtlich vielleicht möglich wäre. Ich will da nicht weiter ausholen weil das definitiv den Rahmen dieses Forums sprengt.

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          #5
          Marcy93!

          Trennung/Scheidung ist immer mit starken Emotionen verbunden, die oft dazu führen, dass die Expartner nicht mehr miteinander reden.

          Ich habe schon einige Paare wieder "zum vernünftigen sachbezogenen Umgang nach Scheidung/Trennung miteinander gebracht", indem ich ihnen aufzeigte, wieviel Geld sie an den Staat verschenken, wenn sie die Steuererklärungen dieser schwierigen Zeit als Einzelveranlagung abgeben!

          Die Tatsache "wir haben zwei Kinder" kann das Steuersparpotential noch weiter erhöhen, weil es gewisse Wahlrechte gibt, die man steueroptimal bei gemeinsamer Entscheidung trifft - und die "Mehr-Steuererstattung" wird dann gerecht 50:50 unter den Expartnern aufgeteilt - auch das habe ich den meist Besserverdienenden Männern beigebracht!

          Fazit: Unbedingt für diese Jahre fachkundigen Rat einholen !

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