Hallo zusammen,
ich habe das erste Mal eine ESt 1 B Erklärung für eine Erben-/Grundstücksgemeinschaft abgegeben. Als Gewinn habe ich fälschlicherweise nur die gesamten Mieteinnahmen angegeben und keine Anlage V abgegeben, in der ja die Werbungskosten und die Abschreibung erfasst werden.
Nach erfolglosen Versuchen die Anlage V zu finden und nachzureichen gehe ich davon aus, dass ich die Anlage V erst nachreichen kann, wenn ich seitens des Finanzamtes hierzu aufgefordert werde, richtig?
Und da das Finanzamt der Erben-/Grundstücksgemeinschaft eine eigene Steuernummer gegeben hat, wird die Aufforderung des Finanzamtes zur Nachreichung von Unterlagen auch in Mein Elster mit dem Ordnungskriterium der neuen Steuernummer erscheinen, richtig (Ich bin der Bevollmächtigte der Gemeinschaft.)? Im Moment ist die ESt 1 B Meldung als Ordnungskriterium meiner persönlichen Steuernummer zugeordnet.
Vorab schon einmal Danke für etwaige Rückmeldungen.
ich habe das erste Mal eine ESt 1 B Erklärung für eine Erben-/Grundstücksgemeinschaft abgegeben. Als Gewinn habe ich fälschlicherweise nur die gesamten Mieteinnahmen angegeben und keine Anlage V abgegeben, in der ja die Werbungskosten und die Abschreibung erfasst werden.
Nach erfolglosen Versuchen die Anlage V zu finden und nachzureichen gehe ich davon aus, dass ich die Anlage V erst nachreichen kann, wenn ich seitens des Finanzamtes hierzu aufgefordert werde, richtig?
Und da das Finanzamt der Erben-/Grundstücksgemeinschaft eine eigene Steuernummer gegeben hat, wird die Aufforderung des Finanzamtes zur Nachreichung von Unterlagen auch in Mein Elster mit dem Ordnungskriterium der neuen Steuernummer erscheinen, richtig (Ich bin der Bevollmächtigte der Gemeinschaft.)? Im Moment ist die ESt 1 B Meldung als Ordnungskriterium meiner persönlichen Steuernummer zugeordnet.
Vorab schon einmal Danke für etwaige Rückmeldungen.
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