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Anlage V für ESt 1 B vergessen

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    Anlage V für ESt 1 B vergessen

    Hallo zusammen,

    ich habe das erste Mal eine ESt 1 B Erklärung für eine Erben-/Grundstücksgemeinschaft abgegeben. Als Gewinn habe ich fälschlicherweise nur die gesamten Mieteinnahmen angegeben und keine Anlage V abgegeben, in der ja die Werbungskosten und die Abschreibung erfasst werden.

    Nach erfolglosen Versuchen die Anlage V zu finden und nachzureichen gehe ich davon aus, dass ich die Anlage V erst nachreichen kann, wenn ich seitens des Finanzamtes hierzu aufgefordert werde, richtig?

    Und da das Finanzamt der Erben-/Grundstücksgemeinschaft eine eigene Steuernummer gegeben hat, wird die Aufforderung des Finanzamtes zur Nachreichung von Unterlagen auch in Mein Elster mit dem Ordnungskriterium der neuen Steuernummer erscheinen, richtig (Ich bin der Bevollmächtigte der Gemeinschaft.)? Im Moment ist die ESt 1 B Meldung als Ordnungskriterium meiner persönlichen Steuernummer zugeordnet.

    Vorab schon einmal Danke für etwaige Rückmeldungen.

    #2
    Nach erfolglosen Versuchen die Anlage V zu finden und nachzureichen gehe ich davon aus, dass ich die Anlage V erst nachreichen kann,
    Warum übermittelst du nicht eine korrigierte bzw. ergänzte Erklärung ? Einfach eine neue ESt 1 B starten und die Daten übernehmen.

    Wie man Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben:https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung


    Im Moment ist die ESt 1 B Meldung als Ordnungskriterium meiner persönlichen Steuernummer zugeordnet.
    Du hättest in der Erklärung für die Gemeinschaft eine neue Steuernummer beantragen können bzw. müssen,

    falls noch keine vergeben war.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 11.11.2023, 15:45.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 -> Wie empfohlen die korrigierte Erklärung mit Datenübernahme erneut übermittelt

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