USt Mitteilung von 2022 und USt Abrechnung 2022 mit Minuszeichen

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  • SabiRo
    Neuer Benutzer
    • 12.11.2023
    • 5

    #1

    USt Mitteilung von 2022 und USt Abrechnung 2022 mit Minuszeichen

    Guten Morgen Forum,
    vielleicht kann mir das einer erklären !

    Mitteilung Umsatzsteuer 2022------ Festgesetzt - 4910,72 also mit Minuszeichen versehen. wurde zugestimmt.


    Abrechnung Umsatzsteuer 2022

    nach dem Stand vom.... abzurechnen sind 4910,72
    bereits erstattet 4910,72

    demnach zu wenig gezahlt 9821,44

    Bitte zahlen sie sofort 9821,44 habe ich jetzt erstmal bezahlt unter Vorbehalt



    wenn in der Festsetzung - 4910,72 stehen, bekomme ich es doch erstattet ?

    wWe kann es sein, das ich jetzt das doppelte bezahlen muss, ist das ein Fehler oder missverstehe ich da was

    Über eine Info würde ich mich freuen
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    In Mein Elster bekommst Du keine Abrechnung.

    Sind das denn zwei Schreiben vom Finanzamt? Normalerweise befinden sich doch Abrechnung und Mitteilung in einem einzigen Dokument. Wann ist denn was angekommen? Wie hoch wäre denn die 2022er Umsatzsteuer tatsächlich? Ist es richtig, dass es sich um ein Guthaben handelt?

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    • SabiRo
      Neuer Benutzer
      • 12.11.2023
      • 5

      #3
      Ja es sind 2 Schreiben vom FA und sind beide am gleichen Tag geschrieben worden und in einem Umschlag gekommen. Wenn ich in meiner EÜR schaue ist ein Minuszeichen vorgesetzt also sollte es ein Guthaben sein, denn wenn ich Zahlen muss steht es nicht im Minus

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Zitat von SabiRo Beitrag anzeigen
        Wenn ich in meiner EÜR schaue ...
        Wenn Du in Deine Umsatzsteuererklärung schaust ... was steht da in Zeile 167?

        Kommentar

        • SabiRo
          Neuer Benutzer
          • 12.11.2023
          • 5

          #5
          in der Zeile 167 steht verbleibender Umsatzsteuer/verbleibender Überschuss( bei verbleibendem Überschuss - biite dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen ) - 4911,72

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Das kann ich dann nicht nachvollziehen. Wenn es so eindeutig falsch ist dann sollte aber ein Anruf beim Finanzamt helfen können.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Das kann ich dann nicht nachvollziehen
              Vielleicht wurde das Vorauszahlungssoll nicht oder falsch angegeben ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15394

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Vielleicht wurde das Vorauszahlungssoll nicht oder falsch angegeben ?
                Aber so dass sich bei einer Steuer von -4911,72 dann eine Nachzahlung von 9821,44 ergibt?

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                • timote
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 749

                  #9
                  Ich kenne mich mit diesem Formular (noch) nicht aus. Aber wenn die Nachzahlung vom absoluten Betrag her "rein zufällig" doppelt so hoch ist wie die Steuer -4911,72, dann sieht doch alles nach einem Vorzeichenfehler aus, vielleicht analog Beitrag # 7.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15394

                    #10
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    dann sieht doch alles nach einem Vorzeichenfehler aus, vielleicht analog Beitrag # 7.
                    Dann muss ich nochmal auf Beitrag # 8 verweisen :-/

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15394

                      #11
                      Damit sich bei einer festgesetzten Steuer von -4911,72 eine Nachzahlung von 9821,44 ergibt, müsste ja das Vorauszahlungssoll -14733,16 betragen.

                      Kommentar

                      • SabiRo
                        Neuer Benutzer
                        • 12.11.2023
                        • 5

                        #12
                        guten morgen,

                        ja so sieht es aus, glaube auch das es ein Vorzeichenfehler vom FA ist. Habe alle daten in der EÜR nochmal geprüft von 2022 und in jedem gemeldeten Quartal , bei der Nachmeldung der Umsatzsteuer tauchen diese Minuszeichen auf, so das ich auf eine Summe von -4910,72 komme. demnach bekomme ich eine Erstattung für das Jahr 2022 der USt. Das komische ist ja das im Vorauszahlungssoll ja Null steht, und wie einer schon schreibt eigentlich bei -14733,16 liegen müsste, die USt Lasst aber im Jahr 22 bei ca. 19000 Euro lag und ich in meiner Rechnung im EÜR aber eine Differenz von -0,08 cent habe bei der USt Verprobung. Alles ganz merkwürdig

                        Kommentar

                        • SabiRo
                          Neuer Benutzer
                          • 12.11.2023
                          • 5

                          #13
                          Das ganze Thema hat sich somit heute morgen erledigt, nach Anruf beim FA wird der gesamte Betrag zurück erstattet, da es ein Vorzeichenfehler war und die Summe somit Null wäre.
                          finde aber das es ein ganz gravierender Fehler ist, der nicht vorkommen darf.

                          danke für eure Anregungen

                          Kommentar

                          • Kloebi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.02.2011
                            • 4670

                            #14
                            Das FA hat einen positiven Betrag feestgesetzt. Du hast ein negatives VZ-Soll. Daher ist der doppelte Betrag zu zahlen. Die Festsetzung des FA ist zu ändern, wer da schuld ist, ist erstmal egal.

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                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15394

                              #15
                              [QUOTE=SabiRo;n434555]Habe alle daten in der EÜR nochmal geprüft/QUOTE]

                              Es geht ja in Deiner Frage überhaupt nicht um die EÜR, sondern um die Umsatzsteuererklärung!

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