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Betriebsausgabe - Kleinunternehmer / Ist auch hier eine Angabe zu Umsatzsteuer nötig?

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    Betriebsausgabe - Kleinunternehmer / Ist auch hier eine Angabe zu Umsatzsteuer nötig?

    Hallo liebe Community,
    ich bearbeite die Steuer des Jahres in der ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit im Kleingewerbe aufgegeben und das Gewerbe abgemeldet habe. Neben der übliche EÜR soll ich nun Angaben zur Umsatzsteuer machen (das war bisher noch nie nötig) und eine Abschlussbilanz erstellen (da habe ich absolut keine Ahnung, wie ich das mache).
    Ist das wirklich nötig? Wenn ja: Kann ich das Finanzamt über die Betriebsaufgabe anders informieren als über Elster? Ich finde dort keine Formulare dafür. Bin leicht überfordert und ahnungslos, also seehehr dankbar für Tips.
    Vielen Dank vorab!

    #2
    PS. Telefonisch ließ sich beim Finanzamt keine Info bekommen. Der Tenor des Gesprächs war, dass man mir auch nicht erklären könnte, wie das geht.

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      #3
      Grundsätzlich ist das richtig, bei Betriebsaufgabe ist zur Bilanzierung überzugehen und eine Umsatzsteuererklärung sofort einzureichen. Wenn der Sachbearbeiter keine Ausnahme macht, dann wird man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.

      Das Formular für die Umsatzsteuererklärung ist jedenfalls in Mein Elster vorhanden.

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        #4
        Kann ich das Finanzamt über die Betriebsaufgabe anders informieren als über Elster? Ich finde dort keine Formulare dafür.
        Ein spezielles Formular gibt es nicht. Du kannst einen Brief schreiben oder eine Sonstige Nachricht: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

        Die Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer ist jetzt kein Problem, da gibst du auf Seite 3 die Umsätze der letzten 2 Jahre an und

        zweimal eine Null (0,00) beim Vorauszahlungssoll und der geschuldeten Umsatzsteuer in den Zeilen 167 und 168.

        Was die Abschlussbilanz angeht, solltest du mit dem Finanzamt verhandeln, ob nicht auch die Angaben in Zeile 102 der EÜR ausreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank für die zahlreichen Tips. Ich denke, ich habe es nun im Griff.

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            #6
            Hallo nochmal zu diesem Thema,
            ich habe versucht, schriftlich eine möglichst unkomplizierte Handhabe hinzubekommen. Auf meinen Brief bekam ich nur die schriftliche Meldung, dass die Einkommenssteuer des Folgejahres noch fehlt. Heißt das, dass das Jahr der Betriebsaufgabe damit abgeschlossen ist? Einen Bescheid für das Jahr der Betriebsaufgabe habe ich noch nicht bekommen, aber die Aufforderung fürs Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung zu machen... Das verwundert mich etwas. Hat jemand Erfahrungswerte?

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              #7
              Auf meinen Brief bekam ich nur die schriftliche Meldung, dass die Einkommenssteuer des Folgejahres noch fehlt.
              Was das Finanzamt mit Folgejahr meint, kann ich dir nicht sagen. Da könnte allenfalls ein wörtliches Zitat zur Aufklärung beitragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Übermittelt habe ich alle Formulare für 2021 = Jahr der Betriebsaufgabe. Jetzt weist mich ein Schreiben darauf hin, dass die Einkommenssteuererklärung für 2022 noch nicht eingereicht wurde. (Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung).

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                  #9
                  Jetzt weist mich ein Schreiben darauf hin, dass die Einkommenssteuererklärung für 2022 noch nicht eingereicht wurde. (Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung).
                  Das ist doch ganz normal, da ist noch ein Erinnerungssignal gesetzt und damit kommt auch eine Erinnerung. Wenn du nach Aufgabe

                  deines Gewerbes ab 2022 nicht mehr erklärungspflichtig bist, kannst du das dem Finanzamt ja mitteilen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Diese automatisierten Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung für 2022 sagen nichts über andere Jahre aus.

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                      #11
                      Danke für die Info.

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                        #12
                        Zitat von HeinzBecker Beitrag anzeigen
                        Hallo zusammen,
                        vielen Dank für die zahlreichen Tips. Ich denke, ich habe es nun im Griff.
                        Kannst Du so nett sein und kurz erklären, wie Du das Thema "Aufgabebilanz in den Griff bekommen" hast? Was hast Du da eingereicht?

                        Gruß
                        Lisa

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                          #13
                          Hallo, frohe Weihnachten.

                          Ich dachte, ich hätte es im Griff. Hier und auch bei Recherchen darüber hinaus habe ich gelesen, dass man mit dem Finanzamt bzw. Sachbearbeiter über eine Ausnahme verhandeln kann. Sodass auf die zusätzlichen Formulare verzichtet wird, wenn man die relevanten Infos postalisch einreicht.
                          Das habe ich gemacht und dachte, das wäre ein Weg. Allerdings habe ich dazu bisher keine Antwort bekommen. Anscheinend ignorieren die das Schreiben und geben auch keine Info raus, was genau Stand der Dinge ist.

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                            #14
                            Hallo Heinz,

                            danke, ich habe nämlich einen solchen Fall auch im Bekanntenkreis. Handwerker, viele Jahre Einzelunternehmer, die letzten Jahre (in der Rente) Kleinunternehmer, nur noch ganz wenig gemacht, ein, zwei Aufträge im Jahr. Nach Jahrzehnten EÜR soll laut FA bei Betriebsaufgabe zur Bilanzierung (e-Bilanz) gewechselt werden. Als das Geschäft noch lief, hat sich die Frau immer um "den Papierkram" gekümmert und die EÜR und die Steuererklärungen gemacht. Das ist nun leider nicht mehr möglich, sie hat schon das Zeitliche gesegnet. Kein Steuerberater in der Umgebung ist bereit, eine Aufgabebilanz als e-Bilanz als Mandat zu übernehmen (o-Ton: Es ist nichts zu verdienen und auch kein langfristiges Mandat in Aussicht schon angesichts des Lebensalters). Er kriegt das "Geschäft" einfach nicht aufgegeben, obwohl auch fast nichts mehr da ist, die Uraltwerkzeuge sind nicht mehr verkäuflich, es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten. Er lebt von Rente und Witwenrente, seit einigen Jahren gar keine Einnahmen mehr aus dem Geschäft. Es geht eben nur darum, dass er das Ganze gern "sauber" beenden würde. Würde mich sehr interessieren, ob in Deinem Fall die Erklärung auf Papier akzeptiert wird und wie das in etwa ganz grob aussah.
                            Wäre sehr nett, wenn Du berichten könntest, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

                            Noch ein schönes Fest,
                            Gruß
                            Lisa

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                              #15
                              Das klingt ähnlich absurd wie in meinem Fall. Nur noch auswegloser.

                              Das eine Auflösungsbilanz gefordert ist, erfährt man nur stichwortartig auf telefonische Nachfrage. Warum das nicht schriftlich per Post oder Nachricht in Elster erfolgt, bleibt genauso unklar, wie die Frage, was genau zu tun ist. Weil es um Betriebliches geht, ist ein Lohnsteuer Hilfsverein genauso wenig hilfreich wie ein Steuerberater.

                              Da kann man sich nur in Elster selbst versuchen und hoffen, dass es klappt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wäre was feines

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