Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übernahme alter Daten aus Steuererklärung (2018->2022)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Wer sich ärgern will, findet immer einen Weg.

    Kommentar


      #17
      Insgesamt betrachtet wäre es vielleicht einfacher gewesen, für 2019-21 Steuereerklärungen abzugeben.
      Nicht nur vielleicht ! Ohne Erstellung eines Entwurfs weiß man im Übrigen gar nicht genau, wie hoch eine Erstattung ausfällt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
        Wer sich ärgern will, findet immer einen Weg.
        Super. Schlaue Sprüche Runde. Si tacuisses, philosophus mansisses.

        Ich gehe davon aus, dass hier nichts inhaltlich gehaltvolles mehr kommt. Es gibt die Funktion nicht, es bleibt nur übertragen per Hand oder alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben.

        Kommentar


          #19
          Es gibt die Funktion nicht, es bleibt nur übertragen per Hand oder alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben.
          So ist das momentan.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Hallo Finnn!

            Das vom Staat angebotene ESt-Programm ist (fast) nur "Papierformulare ins Digitale" übersetzt ...

            Bei den Kindern hatte man auch zu "Papierzeiten" alle Abfragen für Minderjährige und Volljährige direkt untereinander, das ist also wirklich "nichts Neues", wenn man mit dem arbeitet, was der Staat anbietet ...

            "Echter Fortschritt" auf Seite der Anwender war sicherlich von der Grundidee her nicht oberste Priorität für das staatliche ESt-Programm, oberste Priorität war Arbeitsersparnis bei der Finanzverwaltung - damit weniger Erfassungsarbeit anfällt ...

            Wer sich "ein vermeintlich intelligentes" ESt-Programm wünscht, muss zur freien Software greifen.

            Ich kenne nur eines dieser freien Programme - und das ist so "vielschichtig", teilweise auch so "festgezurrt", dass "Otto-Normal-Nutzer" auch ganz schnell überfordert sein kann, weil er sich leicht in dieser Vielfalt "verirren" kann ... glauben Sie mir, in dieser einen mir bekannten und hochgelobten freien Software tauchen dann andere Anwendungs-Probleme auf, die, als ich die entdeckte, mich schier verzweifeln haben lassen - bis hin zur Empfehlung, die Arbeit doch lieber einem Fachmann in die Hände zu drücken ...
            Zuletzt geändert von Uwe64; 13.11.2023, 21:45.

            Kommentar


              #21
              Zitat von Finnn Beitrag anzeigen
              Also da hab ich ja ganz klar den Anspruch, dass es einem der Staat möglichst einfach und komfortabel machen sollte, seine Steuern zu bezahlen. Das ist mit diesem System nicht im Ansatz möglich. Es ist doch ein Witz, dass ich einen privaten Anbieter benötige, um meiner Bürgerpflicht mit angemessenem Aufwand nachzukommen.
              Das ist kein Witz, das ist Deutschland wie es leibt und lebt und in dem man gut und gerne lebt ...

              *****
              Es kommt ja eigentlich noch viel dicker:

              Jede Software kann zu Anwendungsproblemen führen - also übergeben viele Steuerpflichtige die Erklärungsarbeit kostenpflichtig einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

              Wenn das Finanzamt einen Fehler macht, läuft der Stpfl. schon wieder zum Berater/Verein, und zumindest der Berater stellt dann für einen Einspruch, um Recht durchzusetzen, wiederum eine Gebührenrechnung ... und eine Gebührenerstattung vom Staat ist für das Einspruchsverfahren nicht angedacht bzw. nur über den Umweg der "Amtshaftung" möglich ...

              Das ist kein Witz, das ist Deutschland - wir sind in Vielem wirkliche "Weltmeister" ...

              *****
              Wenn ich Ihre Äußerungen so lese, vermute ich, dass Sie noch recht jung sind - oder Sie haben das vergessen:

              Es gab mal vor vielen vielen Jahren einen Bundestagswahlkampf, da haben sich die Politiker gegenseitig die Größe der Bierdeckel um die Ohren geschmissen, auf der man zukünftig die ESt-Erklärung abgeben können soll - die Bierdeckel wurden immer kleiner!

              Man hat sich sogar getraut, einen der anerkanntesten steuerlichen Fachmann, einen Verfassungsrichter, mit in die Politik reinzunehmen,- das Ende des Liedes war, dass der "gnadenlos abgesägt" wurde und bis heute politisch nicht mehr aufgetreten ist ...


              Kommentar


                #22
                Finnn!

                Sie könnten natürlich auch z.B. nach Schweden auswandern - mir hat ein guter Bekannter, der dort seine Tochter besuchte, folgende Geschichte erzählt:

                Nach der Abholung vom Flughafen durch seine Tochter sagte diese, Sie fährt noch schnell einen kleinen Umweg beim Finanzamt vorbei, es sei "Erklärungs-Abgabe-Tag" - und mein Bekannter staunte Bauklötze: Die Finanzbeamten saßen alle vor (!!!) dem Finanzamt an Tischen und Bänken und nahmen von den vorbeifahrenden (!) Steuerpflichtigen direkt aus dem Autofenster die Erklärungen entgegen!

                Keine Ahnung, ob es stimmt ...
                Zuletzt geändert von Uwe64; 13.11.2023, 22:13.

                Kommentar


                  #23
                  Und, Finnn, was erwarten Sie denn eigentlich von einem Staat, der dieses Forum hier eingerichtet hat, und es bis heute nicht hinbekommen hat, dass der "Zeitstempel" auf "Winterzeit" umgestellt wird

                  Kommentar


                    #24
                    Ich kenne einige kommerzielle Steuerprogramme, die Qualität ist unterschiedlich. Manche Abfragen sind auch dort eher kryptisch,

                    wer sich mit Steuern nicht oder nur widerwillig befassen will, kann auch mit diesen Programmen scheitern.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X