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    Keine Steuerberechnung

    Hallo, Elster berechnet keine Steuer. (siehe Screenshot anbei)
    Ich bin mir jedoch sicher, dass ich eine Erstattung bekommen müsste. Kann mir jemand sagen, woran das liegen kann? Fehler im Formular gibt es keine...
    Vielen Dank vorab.
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    #2
    Bitte die detaillierte Berechnung aufrufen. Dort wird in der Regel der Grund genannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24.
      Habe ich überprüft. Es gibt einen Abbruch-Hinweis der für mich nicht nachvollziehbar ist. Siehe Screenshot anbei.

      Konkret heißt es da: Sie haben Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen erklärt, für die Sie der Datenübermittlung
      widersprochen haben und gleichzeitig haben Sie Beiträge erklärt, für die Sie in eine elektronische
      Datenübermittlung eingewilligt haben.


      Ich weiß nicht sicher, wo ich das getan haben sollte. Ich vermute aber, dass sich der Hinweis auf "4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken -und Pflegeversicherung" bezieht. HIer habe ich nichts erklärt. Alle weiteren Angaben in dem Kapitel Vorsorgaufwendungen entsprechen lediglich den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung.

      Fällt Ihnen dazu eventuell noch etwas ein, was ich übersehen haben könnte? Herzlichen Dank vorab!
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        #4
        Dieser Screenshot ist sicher nicht aus der Steuererklärung 2022. Es gehört eigentlich zum guten Ton in diesem Forum, dass man bei abweichenden Veranlagungszeitraum zum gerade aktuellen diesen mitteilt.

        So es sich mutmaßlich um 2018 handelt, hast du anscheinend in Zeile 47 eine Eingabe gemacht.

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          #5
          Hallo multi,
          danke für deine Rückmeldung. Als neuer Nutzer habe ich wenig Erfahrungen damit, was in diesem Forum zum "guten Ton" gehört. Ich bitte um Nachsicht. Den Veranlagungszeitraum habe ich nicht erwähnt, weil ich nicht davon ausgehen konnte, dass dieser in dem Fall relevant ist. Danke für den Hinweis.

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            #6
            Ich hätte das auch anders ausgedrückt: Man sollte sein Problem beschreiben!

            Ok, Du hast jetzt auch nicht verraten, um welches Jahr es geht. multi hat Dir einen guten Lösungsweg aufgezeigt, zu dem hast Du Dich auch nicht geäußert. Manchmal möchte man halt Hilfe kriegen, aber dann ein paar Worte in die Tastatur hacken ist dann wahrscheinlich doch zu viel erwartet.

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              #7
              Hallo multi, hallo L.E. Fant,
              vielen Dank für Eure Rückmeldung. Ich bitte um Entschuldigung sofern meine Antwort / Information nicht den Anforderungen dieses Forums gerecht geworden ist. (Ich übe noch...)

              @multi: ja, es geht um das Jahr 2018. Das hast Du richtig erkannt. Ich hatte nun Gelegenheit, deinem Hinweis nachzugehen. Der war goldrichtig. Problem konnte ich auf diese Weise lösen - vielen Dank dafür!
              Auch wenn ich das inhaltllich nicht ganz nachvollziehen kann...Ich hatte ja in Zeile 47 ursprünglich meinen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung angegeben. Den zu entfernen hat das Problem gelöst. Stellt sich mir jetzt die Frage, ob und wenn ja wo, dieser Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung alternativ unterzubringen ist.
              Vielleicht kann mir das noch jemand beantworten?

              In jedem Fall vielen Dank vorab für die Unterstützung.

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                #8
                Stellt sich mir jetzt die Frage, ob und wenn ja wo, dieser Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung alternativ unterzubringen ist.
                Vielleicht kann mir das noch jemand beantworten?
                Der gehört im Jahr 2018 in die Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 3).

                Dir ist schon bekannt, dass eine Antragsveranlagung für 2018 verfristet ist ?

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie24,
                  vielen Dank für den Hinweis!
                  Ja, mir ist klar, dass 2018 verfristet ist. (Das Finanzamt hatte mich kürzlich angeschrieben und um die ESt 2018 gebeten. War aufgrund privater Umstände seinerzeit total untergegangen - was ich aber auch nicht mehr auf dem Schirm hatte.)

                  Beste Grüße,

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