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Wie einen Einspruch einlegen

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    Wie einen Einspruch einlegen

    Hallo Gemeinde,

    ich habe für meinem Verwandten eine Steuererklärung abgeben. Nun haben wir bei absende später festgestellt, dass wir noch die EÜR vergessen habe da mein Verwandter meinte, die ersten drei Jahre brauche ich das nicht anzugeben. Soweit ich das aber weiss MUSS Man das angeben.

    Das wollen wir nun machen und gegen den aktuellen Steuerbescheid für 2022 einen Einspruch in Elster machen.

    Wo genau mache ich das und welches Formular muss dafür ausgewählt werden?

    Vielen Dank.

    Viele Grüße

    Heval

    #2
    Zur EÜR geht es hier: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer

    Zum Einspruch führt dieser Link: https://www.elster.de/eportal/formul...lare/einspruch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24

      Dankeschön. Das sieht etwas kompliziert aus. ich schaue mir das an und dann sehen wir, ob wir da Einspruch einlegen können oder nicht.

      Kann ich jetzt die Steuererklärung die ich versendet habe erneut senden mit dem Zusatz der EÜR? Muss man da was beachten?

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        #4
        Eine EÜR wird gesondert übermittelt, sie ist technisch nicht Teil einer Einkommensteuererklärung. Das Ergebnis der EÜR (Gewinn/Verlust) wird in Anlage G oder S der Einkommensteuererklärung übertragen. Ein Einspruch kann auch schriftlich oder per E-Mail eingelegt werden. Vielleicht reicht auch ein einfacher Änderungsantrag.

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          #5
          Hallo zusammen,

          ja einen Einspruch wollten wir machen, damit das Finanzamt halt weiss, Achtung da kommt eine Änderung. Diese Änderung wollen wir natürlich später fertig machen.

          Nun befinde ich mich bei dem Einspruch und blicke da nicht so einfach durch da aus meiner Sicht der Einspruch schon sehr kompliziert dargestellt wird.

          Was muss ich denn da überall was eintragen? Auch in den noch unten sichtbaren Fenster

          Vielen Dank für Eure Geduld
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            #6
            Schreib rein, was Sache ist. Einkünfte wurden vergessen und werden mit EÜR nachgereicht.

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              #7
              Habt ihr denn die Gewinneinkünfte des Verwandten überhaupt nicht erklärt ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich meinte, was in den Feldern auf meinem Bild eingetragen werden müssen

                und die Gewinneinkünfte werden wir dann jetzt nachreichen. deswegen ja auch der Einspruch

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                  #9
                  ... und die Gewinneinkünfte werden wir dann jetzt nachreichen. deswegen ja auch der Einspruch
                  Um Gewinneinkünfte nachzuerklären bzw. das anzukündigen, ist doch kein Einspruch notwendig, dafür reicht m. E. auch

                  eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie24
                    danke für den Link, das habe ich nun hinbekommen und denen eine Nachricht gesendet.

                    Ganz doofe Frage, da ich den direkten Link zwar öffnen kann, wenn ich aber dem nachgehe, woher du den Link gefunden hast, dann stoße ich nich auf deinen Link.

                    Also über deinen Link, direkter Zugriff auf sonstige Nachrichten

                    Wenn ich den aber selber suchen möchte unte alle Formulare dann finde ich das nicht.

                    Ich finde das schon etwas unübersichtlich muss ich sagen

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                      #11
                      Wenn ich den aber selber suchen möchte unte alle Formulare dann finde ich das nicht.
                      Auch nicht unter Anträge, Einspruch und Mitteilungen: https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ich habe mich an den Link von Dir orientiert und innerhalb der sichtbaren Ordner gesucht. Da fehlt der Hinweis Anträge, Einspruch und Mitteilungen


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                        Diese Galerie hat 1 Bilder
                        Zuletzt geändert von Heval; 15.11.2023, 13:04.

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                          #13
                          Hallo Heval,
                          wernn du den Link aus dem Beitrag Nr. 11 angeklickt hast und auf Anträge, Einspruch und Mitteilungen wirklich klickst sieht es doch so aus:

                          Alle Formulare.png

                          Tschüß​ ​
                          Zuletzt geändert von holzgoe; 16.11.2023, 07:49.

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                            #14
                            Hey holzgoe

                            Ja sicher ich habe mich nur gefragt, warum ich den LINK nicht zurück verfolgen konnte um mir zu merken, wo ich das beim nächsten Mal auch wieder aufrufen kann.

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