Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angaben zum Gebäude in Anlage V

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angaben zum Gebäude in Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich mache für meine Mutter für das Jahr 2021 die Anlage V.
    Dort soll ich in Zeile 4 und 5 eintragen: angeschafft am (Datum) und fertiggestellt am (Datum)
    Das lässt sich nicht genau herausfinden.
    Kann ich da grob schätzen?
    Im Voraus vielen Dank!
    Zuletzt geändert von Klaus2000; 15.11.2023, 19:08.
    viele Grüße
    Klaus

    #2
    Was steht denn in der Grundsteuererklärung ?
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Das lässt sich nicht genau herausfinden.
      Kann ich da grob schätzen?
      Hast du denn keine Erklärung aus den Vorjahren ? Zumindest ein Datumsfeld muss ja auch schon bisher ausgefüllt worden sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Klaus2000!

        Man kann die Abschreibungs-Überwachungsliste des Finanzamtes anfordern, da steht alles drauf, was man braucht:
        - Anschaffungs-/Herstellungsdatum,
        - ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten,
        - nachträgliche Herstellungskosten,
        - Abschreibungs-Prozentsätze und -Beträge,
        - Restbuchwert 31.12.2020

        Kommentar


          #5
          Wenn es eine Bestands-Immonilie ist, kannst du da reinschreiben was du willst. Diese Angaben werden nur bei neu erworbenen oder erstmalig vermieteten Objekten benötigt um die zutreffende Abschreibung zu ermitteln.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Vieln Dank für eure Antworten.
            Ich habe inzwischen einen Bescheid des FA gefunden. Da steht : fiktives Baujahr 1983
            Es ist eine Bestands-Immobilie (geschätztes Bj 1898), die 1991 kernsaniert wurde.

            Ich würde dann also in beide Felder (angeschafft am (Datum) und fertiggestellt am (Datum) ) 1983 eintragen.
            Zuletzt geändert von Klaus2000; 27.11.2023, 12:37.
            viele Grüße
            Klaus

            Kommentar


              #7
              Ich würde dann also in beide Felder (angeschafft am (Datum) und fertiggestellt am (Datum) ) 1983 eintragen.
              Wenn das fiktive Baujahr aus einem Einheitswertbescheid stammt, würde ich mit dem Finanzamt klären, ob die Kosten der

              Kernsanierung 1991 als Herstellungskosten behandelt wurden. Die AfA dafür würde ja noch einige Jahre laufen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Der Bescheid, aus dem ich das habe heißt "Bescheid über den Grundsteuerwert" Ist das der Einheitswertbescheid ?

                Ich habe vor 6 Wochen die Anlage V für das Jahr davor (2020) noch schriftlich ohne diese Angeben (angeschafft am/ fertiggestellt am) ausgefüllt und es gab keine Probleme.
                AfA wurden da anerkannt.
                viele Grüße
                Klaus

                Kommentar


                  #9
                  ... heißt "Bescheid über den Grundsteuerwert" Ist das der Einheitswertbescheid ?
                  Ja, der entspricht dem bisherigen Einheitswertbescheid, für die Einkommensteuer ist das fiktive Baujahr aber nicht relevant.

                  AfA wurden da anerkannt.
                  Das spricht doch dafür, als Fertigstellungsdatum den Abschluss der Kernsanierung im Jahr 1991 anzugeben
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X