Ich bin gerade dabei das erste mal meine Umsatzsteuererklärung 2022 auszufüllen.
Ich hatte einnahmen von 394€, die ich in Zeile 34 und auch Zeile 38 angegeben habe.
Außerdem habe ich in Zeile 122 für Steuerbeträge, die ich bei Ausgaben gezahlt habe 501,41€ angegeben. Nun bekomme ich folgende Fehlermeldungen:
Ich hatte einnahmen von 394€, die ich in Zeile 34 und auch Zeile 38 angegeben habe.
Außerdem habe ich in Zeile 122 für Steuerbeträge, die ich bei Ausgaben gezahlt habe 501,41€ angegeben. Nun bekomme ich folgende Fehlermeldungen:
- Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
- Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Kommentar