Pauschale für Auslandsdienstreise

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  • taucher.rossi
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2023
    • 18

    #1

    Pauschale für Auslandsdienstreise

    Hallo.
    Ich hänge mal sows von hinterher. Mache das erstmal die Steuererklärung, da 2 Steuerberater innerhalb von einem Jahr verstorben sind.
    Ist immer noch die Erklärung für 2021. Bösen Brief gab es schon.
    Jetzt habe ich das letzte Problem.
    Ich bin Erzieher und wir fahren einmal im Jahr für 7 Tage mit der Gruppe ins Ausland.
    Wie gebe ich die Pauschale ein? Und wo? Verpflegung und Unterkunft wird vom Arbeitgeber übernommen.
    Reicht das wenn ich als Nachweis das ich dort war meinen Stundenzettel mit einreiche?
    Vielen Dank für die Hilfe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wie gebe ich die Pauschale ein? Und wo? Verpflegung und Unterkunft wird vom Arbeitgeber übernommen.
    Welche Pauschale ? Der Verpflegungsmehraufwand ist um die vom Arbeitgeber bereitgestellten Mahlzeiten zu kürzen.

    Frühstück um 20%, Mittag- und Abendessen jeweils um 40%, macht zusammen 100%. Mit Übernachtungspauschalen für

    das Ausland könnte nur der AG arbeiten, du könntest nur die tatsächlichen Kosten geltend machen, die du aber nicht hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #3
      Welche Pauschale? Verpflegung? PKW?

      Wenn die Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird die Verpflegungspauschale doch eh auf Null gekürzt. Oder hast du die Verpflegung selbst bezahlt und vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschale steuerfrei bezahlt bekommen?

      Ansonsten Anlage N, Auswärtstätigkeit.

      Kommentar

      • taucher.rossi
        Neuer Benutzer
        • 19.01.2023
        • 18

        #4
        Oh ok.also ist das ne Nullnr. Also nichts zu holen.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Spesen für Verpflegung ausgewiesen sind, sollte man die Dienstreise trotzdem erklären, auch wenn effektiv Null bei rauskommt.

          Falls die Lohnsteuerbescheinigung diesbezüglich leer ist, kann man sich das erklären der Reise auch sparen.
          Zuletzt geändert von multi; 16.11.2023, 20:58.

          Kommentar

          • taucher.rossi
            Neuer Benutzer
            • 19.01.2023
            • 18

            #6
            Tatsächlich gibt es dann nur 2 Tage. Hin und Rückfahrt. Da war man Selbstversorger

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von taucher.rossi Beitrag anzeigen
              Tatsächlich gibt es dann nur 2 Tage. Hin und Rückfahrt. Da war man Selbstversorger
              Gut. Kleinvieh macht auch Mist. Vorausgesetzt, die Werbungskostenpauschale wird überhaupt überschritten.

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              • taucher.rossi
                Neuer Benutzer
                • 19.01.2023
                • 18

                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Vorausgesetzt, die Werbungskostenpauschale wird überhaupt überschritten.
                Das weiß ich nicht. Wiegesagt, viel Ahnung habe ich jetzt nicht. Erlese mir gerade alles. Knapp 12 Std für meine erste Erklärung. Aber es wird ....
                Die Fragen kommen nur auf, weil ich das bei einem Kollegen gesehen habe. Der Steuerberater hat das dann wohl fälschlicherweise angegeben.
                Das Thema war auch, wenn man mehr als 12 Std abwesend ist. 1 Tag Anreise, 1 Tag Abreise und 6 Tage Abwesenheitstage. An und Abreise musste man sich selber verpflegen

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                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  Hallo taucher.rossi,
                  da dieses Unterforum eigentlich für Probleme von Arbeitgebern mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer AN ist, verschiebe ich das mal in ein passendes Unterforum.

                  Tschüß
                  Zuletzt geändert von holzgoe; 20.11.2023, 07:17. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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