Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht berücksichtigt in der Berechnung

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  • Esko
    Neuer Benutzer
    • 18.11.2023
    • 9

    #1

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht berücksichtigt in der Berechnung

    Hallo zusammen, ich weiß, dass dieses Problem schon öfter besprochen wurde. Leider funktionieren die vorgeschlagenen Lösungen nicht.
    Ich habe 2 Bilder hochgeladen, damit ihr die Angaben seht. Ich verstehe einfach nicht wieso Elster diesen Entlastungsbetrag nicht berechnet... Wie ihr auf dem einen Bild seht, fehlt da auch der grüne Haken, was muss ich angeben, damit der da endlich erscheint? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, es muss ja gehen...
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    Diese Galerie hat 2 Bilder
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Ja, dieses Problem wurde hier schon diskutiert. Möglicherweise wirken sich Einträge an anderer Stelle auf die Nichtberücksichtigung des Entlastungsbetrages in der Vorausberechnung aus. Wie ist denn die Veranlagungsart, ist es eine Einzelveranlagung, gemeinsame Veranlagung oder Witwensplitting?

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    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Hier noch mal der Link zum Anwendungsschreiben des BMF, vielleicht ergibt sich daraus ein Anhaltspunkt für Deine Situation: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1

      Kommentar

      • Esko
        Neuer Benutzer
        • 18.11.2023
        • 9

        #4
        Einzelveranlagung, geschieden (Steuerklasse 2). Also Voraussetzungen müssten ja gegeben sein…

        Kommentar

        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Ist das Kind minderjährig oder volljährig? Was wurde in der Anlage Kind alles ausgefüllt?

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          • Esko
            Neuer Benutzer
            • 18.11.2023
            • 9

            #6
            Angaben zum Kind (Name, IdNr., ...), Wohnsitz im Inland, Kindschaftsverhältnis (zu beiden Parteien). Und dann halt 8. Entlastungsbetrag, der ja nicht funktioniert...

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Kindschaftsverhältnis (zu beiden Parteien).
              Den anderen Elternteil hast du unter Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen erfasst ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Esko
                Neuer Benutzer
                • 18.11.2023
                • 9

                #8
                Genau, muss der in Person B? Das wäre doch aber bei Zusammenveranlagung, oder?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Genau, muss der in Person B?
                  Nein, das ist dann schon richtig erfasst. Wenn ich Zeit habe, versuche ich, das mal nachzustellen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45928

                    #10
                    Wenn ich Zeit habe, versuche ich, das mal nachzustellen.
                    Das habe ich jetzt gemacht, bei mir tritt kein Fehler auf. Ich kann die Eingaben übernehmen, der Entlastungsbetrag wird auch gerechnet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Telepeter
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.02.2023
                      • 1484

                      #11
                      Ich hatte noch gefragt ob das Kind evtl. volljährig ist. Bei Volljährigen sind weitere Angaben in der Anlage Kind erforderlich.

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4268

                        #12
                        Zitat von Esko Beitrag anzeigen
                        Einzelveranlagung, geschieden (Steuerklasse 2). Also Voraussetzungen müssten ja gegeben sein…
                        Aber bei der Veranlagungsart ist nicht etwa Einzelveranlagung angegeben?

                        Einzelveranlagung von Ehegatten geht nur in den Fällen, wo auch eine Zusammenveranlagung möglich ist. Bei Geschiedenen gibt es daher keine Einzelveranlagung, dort darf bei Veranlagungsart kein Kreuz gemacht werden.

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                        • Esko
                          Neuer Benutzer
                          • 18.11.2023
                          • 9

                          #13
                          Komisch… Kind ist noch nicht volljährig.

                          Kommentar

                          • Esko
                            Neuer Benutzer
                            • 18.11.2023
                            • 9

                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das habe ich jetzt gemacht, bei mir tritt kein Fehler auf. Ich kann die Eingaben übernehmen, der Entlastungsbetrag wird auch gerechnet.
                            Kannst du vielleicht Screenshots von dem fiktiven Kind hochladen? Dann könnte ich das mit meinen Angaben vergleichen. Da scheint es ja dran zu liegen

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                            • Esko
                              Neuer Benutzer
                              • 18.11.2023
                              • 9

                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Aber bei der Veranlagungsart ist nicht etwa Einzelveranlagung angegeben?

                              Einzelveranlagung von Ehegatten geht nur in den Fällen, wo auch eine Zusammenveranlagung möglich ist. Bei Geschiedenen gibt es daher keine Einzelveranlagung, dort darf bei Veranlagungsart kein Kreuz gemacht werden.
                              Das war es! Ich hatte Einzelveranlagung angeklickt, da ich dachte kein Haken gehe nicht. Jetzt wird auch der Entlastungsbetrag berechnet! Vielen Dank

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