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Steuererklärung bei ALG1 ausfüllen

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    Steuererklärung bei ALG1 ausfüllen

    Hallo zusammen,

    leider finde ich nur sehr wenige bzw. veraltete Infos dazu im Netz.

    Für 2022 muss ich eine ESt abgeben und habe ALG1 in der Zeit bezogen.

    Welchen Wert aus dem Bewilligungsbescheid muss ich nun konkret in die Anlage eintragen?

    Bemessungsentgelt, Leistungsentgelt oder Leistungssatz?


    Meine Situation:

    Anfang des Jahres habe ich ALG1 bezogen, anschließend war ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und danach für den Rest des Jahres wieder ALG1.

    Meine bisherige Annahme:

    Bemessungsentgelt x die Anzahl der Tage (= Brutto)

    Wie gebe ich dann die Beiträge zur Sozialversicherung an? Nur den Wert, welchen ich als freiwilliges Mitglied gezahlt habe? Oder müssen die Beiträge aus dem ALG1 auch angegeben werden?

    Über Antworten und Anregungen würde ich mich freuen, da ich aktuell auf dem Schlauch stehe

    #2
    Ich empfehle des Bescheinigungsabruf. Die BA meldet die richtigen Zahlen und sie werden an der richtigen Stelle eingetragen. Gleiches gilt für die Krankenkassenbeiträge.

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      #3
      Eigentlich müsstest du doch, unabhängig von einem Bescheinigungsabruf, eine Jahresbescheinigung über erhaltenes Arbeitslosengeld per Briefpost bekommen haben.
      https://www.arbeitsagentur.de/vor-or...it-aufbewahren
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar


        #4
        ... eine Jahresbescheinigung über erhaltenes Arbeitslosengeld per Briefpost bekommen haben.
        Die hat er sicher erhalten. Dort sind aber sowohl die Bemessungsgrundlagen für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung

        wie das für den Progressionsvorbehalt maßgebliche Arbeitslosengeld bescheinigt. Da muss schon genauer hinschauen.

        Sicherer ist der Bescheinigungsabruf !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          PatrickESt , Charlie24

          Es werden sogar zwei Papier-Bescheinigungen versendet: Eine für das Finanzamt und eine für die Rente!

          https://www.steuerring.de/steuererkl...heinigung.html

          "Die Agentur für Arbeit ermittelt dabei unterschiedliche Beträge:
          1. Für die Rentenversicherung: Dieser fiktive Betrag wird bei der späteren Rente berücksichtigt, damit durch die Arbeitslosigkeit keine größeren Einbußen bei der späteren Rente entstehen.
          2. Für die Steuererklärung: Dieser Betrag entspricht in etwa dem ausgezahlten Arbeitslosengeld.

          Sie erhalten von der Agentur für Arbeit zwei Bescheinigungen. ... In der entsprechenden Bescheinigung wird auch auf die steuerlichen Pflichten hingewiesen, so dass Sie die beiden Bescheinigungen gut unterscheiden können.

          Tipp: Die beiden Bescheinigungen kommen häufig nicht gleichzeitig. Beachten Sie genau, für welche Zwecke die jeweiligen Dokumente gültig sind."

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            #6
            Es werden sogar zwei Papier-Bescheinigungen versendet:
            Wirklich ? Ich habe das hier schon anders gelesen. Da ich in meinem Leben nie arbeitslos war, habe ich keine eigenen Kenntnisse.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo Charlie24 !

              Vor vielen Jahren war es eine einzige Papierbescheinigung - ich glaube, seit mit den IdNr. Meldungen ans Finanzamt rausgehen, gibt es ein separates Stück Papier für die Finanzamt-Zahl!

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                #8
                ... gibt es ein separates Stück Papier für die Finanzamt-Zahl!
                Das ist ja auch besser.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  # 5-7, Uwe64 Charlie24 : Der verlinkte Artikel ist schon von 2016, was die Angaben aber nicht zwingend falsch macht. Daher zur aktuellen Information anbei ein Link zum "Merkblatt für Arbeitslose":
                  HTML-Code:
                  https://www.arbeitsagentur.de/datei/...e_ba036520.pdf

                  Auf S. 73 Wird die Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung behandelt, und auf S. 87-88 der Leistungsnachweis gegenüber dem Finanzamt, dessen Zweitschrift auch Online bei der Arbeitsagentur abrufbar ist. Der Bescheinigungsabruf in Mein Elster ist natürlich trotzdem zu empfehlen.
                  Zuletzt geändert von timote; 18.11.2023, 22:32.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Auf S. 73 Wird die Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung behandelt, und auf S. 87-88 der Leistungsnachweis gegenüber dem Finanzamt,
                    Ob die Betroffenen die vielen Seiten überhaupt lesen ? Da habe ich doch gewisse Zweifel.

                    Man sieht ja aus dem Eingangsstatement, dass versucht wird, die steuerlich relevanten Daten aus dem Bewilligungsbescheid abzulesen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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