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Wo finde ich Anlage 1B und FE und FB?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die alten Hasen hier sind alle noch mit den Papierformularen "sozialisiert" worden.
    Ich habe jetzt mal nachgesehen und festgestellt, dass ich bereits die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 mit ElsterFormular erstellt habe,

    damals noch als komprimierte Erklärung, die man ausdrucken und unterschreiben musste.

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  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
    allerdings fast 10 Jahre her, daß ich sowas machte...
    Die alten Hasen hier sind alle noch mit den Papierformularen "sozialisiert" worden. Meine Arbeitsweise war die, dass ich die Belege in die als Doppelbogen daherkommenden Formulare einsortiert und die Formulare dann der Reihe nach mit blauem Plenticopy von Pelikan ausgefüllt habe.

    Diese Zeiten sind vorbei und es war auch für mich nicht einfach, auf die digitale Variante umzustellen. Es gibt immer wieder Überraschungen. Daher kann ich das gut nachvollziehen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wobei natürlich auch bei der ESt 1 A in den elektronischen Formularen schon seit Jahren für den Mantelbogen der Begriff Hauptvordruck verwendet wird.

    Auch bei ElsterFormular war das bereits der Fall. Dass es in einer Erklärung keine 2 Hauptvordrucke geben kann, ist m. E. logisch.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
    Und ich dachte, man kann bzw. man MUSS das 1b an den Mantelbogen anhängen
    Um bei dieser Nomenklatur zu bleiben: 1h ist der Mantelbogen. War offenbar doch Telepeters Vermutung richtig, Du hast versucht, aus der Einkommensteuererklärung heraus eine Feststellungserklärung zu machen? Das geht auch bei der Datev nicht!

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  • klausimausi67
    antwortet
    Hab gerade die Hotline angerufen: man kann aus dem Mantelbogen heraus die Feststellungserklärung nicht aufrufen...und genau das war mein Ansinnen. Man muß also 1a und 1b GETRENNT ausfüllen. Und ich dachte, man kann bzw. man MUSS das 1b an den Mantelbogen anhängen....macht grob Sinn zu kombinieren daß das selbstverständlich wäre....aber das sind gewachsene Ausdrücke aus alten Zeiten.
    Meine Frage ist damit erledigt, vielen Dank Euch allen und #charlie24: es tut mir weh, daß Du nur den Gedanken, ich würde jemanden "veräppeln" wollen...gerade in einer Materie, die nachweislich undurchsichtig konstruiert wird.
    Daher habe ich eingangs auch gebeten: ich will niemanden "veräppeln". Und daß ich hunderte solche Erklärungen mit Datev gemacht habe (allerdings fast 10 Jahre her, daß ich sowas machte)...und mich hier totlaufe, ist halt mein Beleg, daß es absichtlich so gemacht ist...sei es drum wies ist...jetzt komm ich weiter...Danke nochmal an alle

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
    Klicke darauf, dann öffnet sich meine Anlagenauswahl....scrolle nach unten und da heißt es: man könne die Auswahl anpassen, in dem man auf "weiter" klicke
    Nein, da steht, dass man die Auswahl auch später noch anpassen kann. Wenn Du sie aber gleich anpassen möchtest, dann musst Du das natürlich machen, bevor Du auf Weiter klickst.

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  • Charlie24
    antwortet
    Meinst Du damit eine Einkommensteuererklärung?
    Steuerfachangestellte halten an den Begriffen für die Papierformulare nach meiner Erfahrung hartnäckig fest.

    Ich glaube schon, dass er im richtigen Formular unterwegs ist. Aber entweder hat er das System, wie und wo man Anlagen

    bei Mein ELSTER hinzufügt, nicht begriffen oder hier will uns jemand veräppeln.

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  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen

    Ich bin jetzt in einer Erklärung (im Mantelbogen),
    Meinst Du damit eine Einkommensteuererklärung?

    Dann kannst Du natürlich keine Feststellungserklärung bearbeiten.

    ELSTER lässt immer nur die Bearbeitung einer einzigen Steuererklärung zu.

    Erst wenn die geschlossen wird kann eine andere Erklärung aufgerufen und bearbeitet werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... da heißt es: man könne die Auswahl anpassen
    Es heißt: Sie können ihre Auswahl auch später noch anpassen ! Sinn macht das allerdings nicht.

    Wenn ich weiß, ich benötige zusätzlich zur Anlage FB, die bereits vorausgewählt ist, in jedem Fall auch die Anlagen FE 1 und V,

    dann wähle ich diese 2 Anlagen von Anfang an ebenfalls aus und gehe erst dann auf weiter.

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  • klausimausi67
    antwortet
    an #Telepeter: das kann man anscheinend nur aufrufen, wenn man noch nicht in einer Steuererklärung ist..und das ist genau die krux....

    Ich bin jetzt in einer Erklärung (im Mantelbogen),

    links oben ist der blaue Knopf, mit den drei kleinen waagrechten Bälkchen....

    klickste den an, kommt "Startseite des Formulars" und unten eine Schaltfläche "'Anlagen hinzufügen"

    Klicke darauf, dann öffnet sich meine Anlagenauswahl....scrolle nach unten und da heißt es: man könne die Auswahl anpassen, in dem man auf "weiter" klicke

    Dann aber bin ich wieder auf der Startseite des Formulars....

    Das macht mich wahnsinnig: ich bin wieder auf der Startseite des Formulars

    Dort existiert aber keine Möglichkeit Anlagen hinzuzufügen...außer man klickt auch eben erwähnten blauen Knopf oben links....

    Und dann geht das ganze Kaschperletheater wieder von vorne los.

    Das ist eine Schleife! Und das wäre meine Frage....wie komme ich dahin, die 1b aufzurufen

    und zwar aus einer offenen Erklärung? (oder muß ich nochmal ne neue anfangen?)

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  • Charlie24
    antwortet
    Mein Verdacht wäre da eher "E-Mail-Zertifikat"...
    Auch das könnte der Fall sein. Dann muss eben zunächst das Upgrade zu einem vollwertigen Benutzerkonto durchgeführt werden.

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  • mhanft
    antwortet
    Mein Verdacht wäre da eher "E-Mail-Zertifikat"...

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Anlage FB ist bereits vorausgewählt, die Anlagen FE 1 und V müssen dem Hauptvordruck noch hinzugefügt werden.

    Wie man Anlagen zu einer Erklärung hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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  • Telepeter
    antwortet
    Das ELSTER-Formular ist nicht wirklich benutzerfreundlich, aber man kommt irgendwie durch und hier gibt es ja auch Hilfe.

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  • Telepeter
    antwortet
    Formulare und Leistungen>Alle Formulare>Feststellung>Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

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