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Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG

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    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG

    Hallo liebes Elster-Forum,

    ich brauche dringend Hilfe und bin am verzweifeln!!
    Egal, was ich bei Punkt "Summe der Umsätze (geschätzt) (130) angebe, Ich übersteige IMMER die Grenze, um die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, was angeblich auch mit meinem Gründungsdatum kollidiert.

    Folgendes: 11.10.2023 Gründung. Ich werde im gesamten Gründungsjahr 2023 nicht mehr, als 7.000 Euro verdienen. Gebe ich bei Zeile 130 diesen, oder auch einen anderen geschätzten Umsatz an, kommt immer der gleiche Fehler. Egal ob 0, 100, 1000, 3000, 5000, 6000, 7000, 10000 etc.

    Ich habe das Thema mit den umrechnen aufs ganze Jahr bezogen auch (zumindest halb) verstanden... Trotzdem werde ich im ersten Jahr nur eine Rechnung mit 7.000Eur verschicken. Aber dennoch egal bei welcher Angabe, immer dieser Fehler wie im Screenshothttps://forum.elster.de/anwenderforum/Users\jessi\Pictures\Screenshots


    ____________
    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet.

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).
      Mögliche Fehlerquellen
        • 7 - Angaben zum Unternehmen
        • 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
      Mögliche Fehlerquellen
        • 7 - Angaben zum Unternehmen
        • 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    #2
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      #3
      Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
      Die Fehlermeldungen sind doch verständlich. Es muss Zahllast (geschätzt) ausgewählt werden, als Wert ist dort 0 einzutragen.

      Das steht doch auch am Beginn der Meldungen:

      Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).
      Bei Soll- / Istversteuerung der Entgelte ist keine Angabe auszuwählen, ebenso bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten

      bzw. vereinnahmten Entgelten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für den Tipp, dennoch wird mr der gleiche Fehler angezeigt.
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          #5
          Setz mal den Umsatz im Gründungsjahr herab, bis die Meldung verschwindet. Wenn du für 2024 nur 10.000,00 € erwartest,

          ist der für 2023 für 2 Monate angegebene Umsatz zu hoch. Die Anwendung rechnet m. W. die 2 Monate auf das Jahr hoch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, Tagelanges probieren hat ein Ende!! Mega Hilfe, danke dir!! Hat alles gekappt

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              #7
              Erstmal die Frage, um welches Dokument es hier überhaupt geht. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wie in einem der Screenshots erwähnt?

              Ich finde es mehr als bedenklich, wenn man gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich falsche Angaben zu geplanten Umsätzen machen muss, um die Anforderungen des Steuerprogramms (Mein Elster) zu entsprechen. Das Programm fordert, wie oben gesagt wurde, annähernd linear verlaufende Umsätze und greift damit auch in die persönliche Lebensplanung ein, aus der sich wiederum eine bestimmte Umsatzplanung ergeben kann. Es ist nun mal auch Realität, dass sich Umsätze von einem Jahr zum anderen stark ändern können.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Es ist nun mal auch Realität, dass sich Umsätze von einem Jahr zum anderen stark ändern können.
                Das mag ja sein, aber wenn ich die Kleinunternehmerregelung zum Start in Anspruch nehmen will, muss die Prognose

                auch den Umsatzgrenzen von § 19 UStG entsprechen. Es ist eine Prognose, sonst nichts !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  ist der für 2023 für 2 Monate angegebene Umsatz zu hoch. Die Anwendung rechnet m. W. die 2 Monate auf das Jahr hoch.
                  Diese Art der Hochrechnung ist nicht in § 19 UStG abgebildet. Ich finde es schon bedenklich, wenn man ggf. im ersten Jahr einen Umsatz schätzen müsste, der unter dem bereits vereinnahmten Umsatz liegt, damit man im Folgejahr nicht einen unrealistisch hohen Umsatz (ggf. > € 22.000) angeben muss.

                  Ggf. kann man ja eine erzwungen falsche Prognose abgeben und es im entsprechenden Textfeld "Ergänzende Angaben" erläutern. Und diese vielleicht anschließend an hotline@elster.de schicken, um auf eine Programmänderung hinzuwirken.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    Diese Art der Hochrechnung ist nicht in § 19 UStG abgebildet.
                    § 19 Abs. 3 Satz 3.

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                      #11
                      Du hast insofern Recht, dass im laufenden Jahr 2023 der Umsatz hochgerechnet werden muss. Bei 3 vollen bzw. angefangenen Monaten wären die genannten € 7000 auf € 28.000 hochzurechenen, gem. Absatz § 19 Abs. 1 bei einer Grenze von € 50.000 im laufenden Jahr. Begibt man sich dann perspektivisch ins Jahr 2024, dann gilt nach § 19 Abs. 1 eine Grenze von € 22.000 für das Vorjahr 2023. Da wäre der Ist-Umsatz nach Angabe von CoJessi aber nur € 7.000 und somit im grünen Bereich.

                      Ich gebe aber gerne zu, dass es komplizierter ist als ich dachte.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Nein, auch der Vorjahresumsatz ist in einen Jahresumsatz umzurechnen. Das sollte meiner Meinung nach eindeutig aus der von mir erwähnten Fundstelle hervorgehen.

                        Dass dabei im Jahr der Betriebsgründung nicht die 50.000 anzuwenden sind, sondern die 22.000, steht nicht direkt im Gesetz, sondern in Abschnitt 19.1 Absatz 4 des Anwendungserlasses.

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                          #13
                          Ok, alle Achtung für deine Kenntnisse. Abschließend zum Verständnis eine Frage: Wenn ein etablierter Kleinunternehmer, nicht CoJessi, zum Jahresende merkt, dass durch Weihnachtsgeschäft oder Jahresabschluss-Rallye die Umsatzgrenze € 50.000 knapp überschritten wurde, was macht er dann? Muss er dann alle Rechnungen, zumindest an Unternehmer, mit korrekter Umsatzsteuer neu ausstellen? Oder nichts neu ausstellen und mittels USt-Erklärung oder -Voranmeldung die USt komplett nachentrichten?

                          P.S.: Und nachträglich Vorsteuer absetzen?

                          # 14: Danke für die erhellende Info!
                          Zuletzt geändert von timote; 20.11.2023, 22:36.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #14
                            Wenn zu Beginn des Jahres nicht davon ausgegangen worden ist, dass die 50.000 in diesem Jahr überschritten werden, dann ist für das ganze Jahr die Kleinunternehmerregelung möglich. Erst im Folgejahr ist's damit vorbei.

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